Reisen mit Tieren außerhalb von Deutschland

Ferienzeit heißt Reisezeit – und das nicht nur mit der Familie. Viele Einwohner*innen der Region Hannover nehmen auch die geliebten Haustiere mit in den Urlaub. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover möchte zum Start in die Sommerferien nochmal auf die besonderen Rückreisebedingen von Heimtieren – insbesondere Hunde und Katzen – aufmerksam machen.

Hunde und Katzen dürfen aus einem sogenannten „nicht gelisteten Drittland“, wie unter anderem der Türkei, Tunesien, oder Serbien nur dann wieder in die Europäische Union einreisen, wenn zusätzlich zu einer aktuellen Tollwutimpfung auch deren Wirksamkeitsnachweis in Form einer Tollwutantikörper-Bestimmung erbracht wird. Hunde und Katzen, bei denen vor der Ausreise in ein nicht gelistetes Drittland keine Blutuntersuchung zur Prüfung der Tollwutantikörperhöhe vorgenommen wurde, können bei der Rückreise ohne Vorlage dieses Nachweises also nicht wieder einreisen.

Diese Tiere, die an den EU-Außengrenzen durch fehlende Dokumente auffallen, werden dort in Quarantäne genommen. Während der Quarantänezeit sollen die Einreisevoraussetzung nachträglich hergestellt werden. Ist dies nicht möglich oder dauert dies zu lange, muss das Tier ins Reiseland zurückgeschickt werden. Die Quarantäne und das nachträgliche Durchführen der Antikörper-Bestimmung sowie die Rückführung sind mit hohen Kosten für den Besitzer verbunden. Für das Tier geht die Quarantäne unter Umständen mit erheblichem Stress einher, der nicht unterschätzt werden sollte. Da es sich um eine Quarantäne handelt, darf der Besitzer keinen Kontakt zum Tier haben und Spaziergänge sind ebenfalls nicht möglich.

Frau Dr. Mirja Koy, Leiterin der amtstierärztlichen Grenzkontrollstelle am Flughafen Hannover/Langenhagen: „Wer sich vor einer Reise auch über die Rückreisebedingungen gut informiert, kann sich und seinem Tier viele Unannehmlichkeiten ersparen.“

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region bittet deswegen dringend darum, sich vor der Reise genau über die Reisebedingungen für die Tiere zu informieren – für Hin- und Rückreise. Dies gilt auch für das Reisen mit Vögeln.

Ganz wichtig: auf keinen Fall sollten Welpen und Kitten spontan aus dem Urlaub mitgebracht werden. Es muss auch davon abgeraten werden, sich als Flugpate zur Verfügung zu stellen, um für Dritte ein Tier mitzubringen. In beiden Fällen gelten zusätzliche Anforderungen, eine Einreise ist teilweise nur sehr eingeschränkt überhaupt möglich. Erst kürzlich hat die Region Hannover 10 Hundewelpen ohne gültige Papiere aus Moldawien sichergestellt und in Quarantäne genommen.

Die Internetseite https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Veterin%C3%A4rwesen/Reisen-mit-Tieren bietet die Möglichkeit sich zu dem Thema einen Überblick zu verschaffen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) kann man sich über die Einreise mit Vögeln informieren: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-voegel.html.

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