Rauchwarnmelder in Wohnungen: Neufassung der DIN 14676-1 verspricht mehr Schutz durch Vereinfachung

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Dienstag, Juli 1, 2025
Weiterhin Nachholbedarf bei der Umsetzung der Rauchmelderpflicht
Trotz der verbreiteten Erkenntnis, dass Rauchmelder Leben retten können, mahnen Feuerwehrexperten weiterhin zu mehr Verantwortungsbewusstsein in der Umsetzung der Rauchmelderpflicht. Während laut einer aktuellen Studie[1] etwa 92 % aller Mietwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sind, liegt die Quote beim selbstgenutzten Wohneigentum nur bei etwa 77 %.
Die Neufassung der für „Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsänlicher Nutzung“ relevanten DIN 14676-1 soll alle verbundenen Prozesse und damit einhergehende Anforderungen noch einmal verständlicher darstellen und sinnvoll ergänzen, um so auch die Bereitschaft zur Umsetzung zu erhöhen.
Mehr Transparenz, bessere Verständlichkeit, konkrete Vorschriften
Die neue DIN 14676-1:2025-05, veröffentlicht im Mai 2025, dokumentiert, wie schon die Vorgängerversionen, die Mindestanforderungen an Planung, Montage, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 im genannten Wohnumfeld.
Die bereits im Juli 2024 als Entwurf erschienene Neufassung der Norm ersetzt ihre Vorgängerin aus dem September 2023. Ihr gegenüber hat der Arbeitsausschuss NA 031-02-05 AA „Rauchwarnmelder“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Um die Regelungen klarer und leichter verständlich zu gestalten und so den Verantwortlichen in Planung und Umsetzung die Arbeit zu erleichtern, wurden Formulierungen überarbeitet und Illustrationen hinzugefügt. Regelungen wie zum Beispiel Vorschriften zur Positionierung von Rauchwarnmeldern, insbesondere in Fluren mit Unterzügen oder Unterteilungen, wurden präzisiert. Darüber hinaus werden in der Neufassung der Norm nun auch Wohnküchen und Küchen mit offenem Zugang berücksichtigt, etwa durch die Vorgabe von Mindestabständen, zur Vermeidung von Täuschungsalarmen. Änderungen ergeben sich auch im Bereich der regelmäßigen Überprüfung der Funktionsfähigkeit im Rahmen einer jährlichen Inspektion. Außerdem sieht die neue Norm nun auch die Durchführung einer Ferninspektion vor
UDS Beratung berücksichtigt Normanpassungen zeitnah
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