OLG Stuttgart: Online gekaufter Tesla erfolgreich widerrufen – kein Wertersatz trotz Nutzung

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Dienstag, Juli 15, 2025
Rückabwicklung eines Tesla nach Onlinekauf – der Fall im Detail
Im Juni 2022 bestellte ein Verbraucher ein Tesla Model 3 über den offiziellen Onlineshop des Herstellers. Der gesamte Kaufprozess wurde online abgewickelt – ein typischer Fernabsatzvertrag. Das Fahrzeug wurde am 23. Dezember 2022 ausgeliefert. Kurz nach Übergabe stellte der Käufer technische Mängel fest und war der Auffassung, dass der Tesla nicht den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entsprach.
Nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen des Verkäufers widerrief der Käufer am 29. Dezember 2023 den Vertrag. Er berief sich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz. Der Verkäufer lehnte den Widerruf mit Verweis auf die abgelaufene 14-Tages-Frist ab.
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in zweiter Instanz zugunsten des Käufers: Der Vertrag ist wirksam widerrufen, der Tesla muss zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden – ohne Abzug von Wertersatz für die Fahrzeugnutzung. Die Revision wurde zugelassen.
Warum kein Wertersatz beim Tesla-Widerruf? Die Begründung des Gerichts
Tesla online gekauft – was das Urteil des OLG Stuttgart für Verbraucher bedeutet
Das Urteil zeigt deutlich: Auch beim Autokauf im Internet gelten die strengen Regeln des Fernabsatzrechts. Händler, die unvollständig oder falsch über das Widerrufsrecht belehren, riskieren Rückabwicklungen – selbst nach langer Nutzung des Fahrzeugs.
Dr. Stoll & Sauer: Einschätzung zum Tesla-Urteil des OLG Stuttgart
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bewertet die Entscheidung als verbraucherfreundlich und richtungsweisend. Sie stärkt die Rechte von Verbrauchern im Onlinehandel – auch bei hochpreisigen Produkten wie Fahrzeugen. Händler sind verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Informationspflichten korrekt zu erfüllen. Andernfalls droht selbst nach monatelanger Nutzung die Rückabwicklung des Autokaufs.
Verbraucher, die ein Auto wie einen Tesla online gekauft haben, sollten ihre Vertragsunterlagen genau prüfen lassen – insbesondere die Widerrufsbelehrung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dafür den kostenlosen Tesla-Online-Check an.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung im Tesla-Online-Check erhalten
Wer ein Fahrzeug wie einen Tesla im Onlineshop gekauft hat, kann unter Umständen auch nach Ablauf der regulären Widerrufsfrist den Vertrag noch widerrufen. Voraussetzung ist eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft im Tesla-Online-Check kostenfrei, ob eine Rückabwicklung rechtlich möglich ist.
Dr. Stoll & Sauer: Eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt mit über 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an den Standorten Lahr und Stuttgart zu den führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Schwerpunkte sind das Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Datenschutz, Arbeitsrecht, IT-Recht sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die erfolgreiche Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und verhandeln derzeit das Verfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG. Kanzlei-Anwälte vertreten außerdem den Verbraucherzentrale Bundesverband im Verfahren gegen Meta (Facebook-Datenleck). Im JUVE-Handbuch wurde Dr. Stoll & Sauer mehrfach als marktprägend im Management von Massenverfahren ausgezeichnet.
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