Haus vor der Scheidung überschreiben – sinnvoll oder riskant?

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Donnerstag, Juli 17, 2025
Eigentumsübertragung ohne Verkauf
Eine Hausüberschreibung bedeutet, dass ein Ehepartner seinen Anteil an der Immobilie unentgeltlich an den anderen überträgt. Diese Übertragung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Juristisch handelt es sich um eine Schenkung – auch wenn sie im Zuge der Trennung erfolgt.
„Viele Paare denken, sie könnten durch eine frühe Überschreibung Streit vermeiden. Das kann gelingen, sollte aber immer im Kontext des Zugewinnausgleichs betrachtet werden“, erklärt André Heid, Geschäftsführer und Immobiliengutachter.
Steuerliche Vorteile bei frühzeitiger Überschreibung
Solange die Ehe noch besteht, bringt eine Hausüberschreibung steuerliche Vorteile: Es fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und es gilt ein hoher Schenkungssteuer-Freibetrag von 500.000 Euro. Wird das Haus erst nach der Scheidung übertragen, sinkt dieser auf 20.000 Euro – und es kann zu erheblichen Steuerzahlungen kommen.
Auch die Spekulationsfrist bei späterem Verkauf entfällt, wenn der übernehmende Partner die Immobilie selbst bewohnt.
Risiken beim Zugewinnausgleich
Doch Vorsicht: Wer das Haus noch vor der Scheidung überträgt, muss den Zugewinnausgleich dennoch im Blick behalten. Wird der andere Partner durch die Überschreibung „reicher“, fließt dieser Vermögenszuwachs in die Berechnung des Zugewinns ein. Ohne klare vertragliche Vereinbarung kann es so zu doppelten Zahlungsverpflichtungen kommen.
Was das Grundbuch regelt
Entscheidend ist auch der Blick ins Grundbuch. Stehen beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen, müssen beide der Überschreibung zustimmen. Steht nur einer im Grundbuch, gehört ihm die Immobilie formell allein – trotzdem kann der andere bei Scheidung Ansprüche geltend machen, etwa im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder wegen getätigter Investitionen.
Alternativen zur Überschreibung
Nicht immer ist eine Hausüberschreibung der beste Weg. Auch ein Verkauf mit anschließender Erlösverteilung, ein Wohnrecht oder – im Streitfall – eine Teilungsversteigerung sind denkbare Szenarien. Letztere sollte jedoch nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden: Sie bringt oft deutliche finanzielle Verluste mit sich.
In Bonn beobachten Fachleute zunehmend, dass sich viele Paare frühzeitig für eine Übertragung entscheiden – vor allem, wenn einer der Partner im Haus bleiben möchte. Wichtig ist dabei, rechtzeitig eine unabhängige Wertermittlung und rechtliche Beratung einzubeziehen.
Fazit: Überschreibung mit Augenmaß
Wer sich in der Trennungsphase für eine Hausüberschreibung entscheidet, sollte frühzeitig rechtliche und steuerliche Fragen klären. Eine neutrale Immobilienbewertung kann dabei helfen, faire Ausgleichszahlungen zu vereinbaren und Konflikte zu vermeiden.
Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Bonn profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.
Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Bonn/
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