VPKA fordert Berücksichtigung der Fachkliniken bei Überbrückungsfinanzierung

Konkret ist vorgesehen, im Jahr 2025 rund 2,5 Milliarden Euro und im Jahr 2026 weitere 1,5 Milliarden Euro an die Krankenhäuser auszuschütten. Die Verteilung der Mittel befindet sich derzeit noch in der Diskussion. Nach aktuellem Kenntnisstand stehen dabei folgende Verteilungsmodelle zur Debatte:
Zum Teil wird das Modell gemäß Ziffer 4 favorisiert. Der Verband sieht diese Variante jedoch kritisch.
„Ein solches Verteilungsmodell würde vor allem großen Maximalversorgern und Universitätskliniken zugutekommen, während spezialisierte Fachkliniken weitgehend unberücksichtigt blieben“, erklärt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA. „Gerade in Bayern ist die Krankenhauslandschaft aber durch eine überdurchschnittlich große Anzahl an Fachkliniken geprägt. Diese Fachkliniken leisten einen zentralen Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung. Sie sind im Krankenhausplan des Freistaats Bayern verankert und verfügen über entsprechende Versorgungsverträge, in der Regel jedoch nicht über die oben erwähnten Notfallstufen – was sie bei einer Mittelvergabe nach Notfallstufen benachteiligen würde. Fachkliniken dürfen nicht strukturell benachteiligt werden – sie sind ebenso systemrelevant und bedarfsnotwendig.“
Die Länder fordern in ihrer Entschließung, welche vom Bundesrat am 23. Mai 2025 verabschiedet wurde, eine Verteilung über eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent sowie zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung. „Dieser Weg würde alle Häuser begünstigen und wäre daher grundsätzlich in unserem Sinne. Allerdings müsste bei dieser Variante eine Lösung für Bundespflegesatzhäuser – Vergütung nach dem PEPP-System -sichergestellt werden, damit auch diese Häuser von den Sofort-Transformationskosten profitieren.“
Der Verband appelliert daher eindringlich an die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der Transformationsmittel zu gewährleisten. „Wir sprechen uns klar für den Zuschlag auf den Basisfallwert oder die pauschale Verteilung nach Bettenanzahl aus – das wäre einfach administrierbar und gleichmäßig wirksam für alle Klinikträger und daher auch strukturell neutral und gerecht. Es ist wichtig, dass die gesamte Krankenhauslandschaft mit all ihren Trägerformen und Versorgungsprofilen fair an den dringend benötigten Transformationsmitteln beteiligt wird.“
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Foto: VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger
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