Senec-Batteriespeicher: OLG setzen verbraucherfreundliche Signale

Die Oberlandesgerichte Oldenburg und Dresden haben in aktuellen Verfahren erstmals deutliche, verbraucherfreundliche Signale gesetzt: Nach einem Bericht des Online-Magazins Energie & Management vom 19. Mai 2025 weisen die zwei Gerichte drauf hin, dass sowohl die nachträgliche Drosselung der Speicherkapazität als auch der Gefahrenverdacht bei Senec-Stromspeichern als erhebliche Sachmängel einzustufen seien. Senec und die beteiligten Händler haben in zwei Verfahren ihre Berufungen zurückgezogen. Damit sind die verbraucherfreundlichen Urteile der Landgerichte rechtskräftig. In einem anderen Verfahren, dass die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt, hat das OLG Hamm am 26. Mai 2025 den Hinweis gegeben, dass die Gewährleistungsansprüche wegen der Mangelhaftigkeit des Speichers Erfolg gehabt hätten.

Starke Signale für alle betroffenen Senec-Kunden bundesweit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die über 300 Klagen im Senec-Skandal vor Gerichten gebracht hat, bietet für betroffen Senec-Nutzer eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Senec-Skandal: Verbraucherrechte im Fokus der zweiten Instanz

Seit 2022 steht Senec wegen Brandfällen und technischer Probleme bei Stromspeichern massiv in der Kritik. Viele Kunden mussten Leistungseinbußen hinnehmen, tausende Speicher wurden aus Sicherheitsgründen gedrosselt oder abgeschaltet. Jetzt lassen erstmals zwei Oberlandesgerichte unter anderem nach einem Bericht des Online-Magazins Energie & Management vom 19. Mai 2025 durchblicken, dass Senec-Stromspeicher mangelhaft seien und zurückgegeben werden können. Und Dr. Stoll & Sauer hat auch einen verbraucherfreundlichen Hinweis vom OLG Hamm erhalten. Dr. Stoll & Sauer fasst die drei Verfahren kurz zusammen:

LG Bielefeld: Verfahren wäre gewonnen worden

  • Im Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld (Az.: 9 O 166/24) war die Verteilung der Kosten strittig. Die Klage gegen den Senec-Händler war für erledigt erklärt worden, nachdem die Speicher Module ausgetauscht worden waren.
  • Das OLG Hamm (Az.: I-2 W 16/25) bestätigte in einem Hinweis vom 26. Mai 2025 den Mangel der Stromspeicher und ging davon aus, dass das Verfahren am Landgericht Bielefeld gewonnen worden wäre:

„Die Gewährleistungsansprüche dürften wegen der Mangelhaftigkeit des Speichers Erfolg gehabt haben.“

„Deshalb dürften die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen gewesen sein; deren Streithelferin hätte ihren eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.“

LG Oldenburg: Rücktritt nach Kapazitätsdrosselung

  • Im Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg (Az. 9 O 251/24, Urteil vom 6. November 2024) wurde dem Käufer eines auf 70 Prozent gedrosselten Senec-Heimspeichers das Rücktrittsrecht zugesprochen.
  • Zitat LG Oldenburg:
    „Der Kläger durfte davon ausgehen, dass der Speicher über einen Zeitraum von zehn Jahren dauerhaft zu 100 % nutzbar ist – und nicht nach Belieben durch den Hersteller gedrosselt werden kann.“
  • Das OLG Oldenburg (Az. 2 U 145/24) bestätigte diese Rechtsansicht in einem Hinweis:
    „Der Senat geht davon aus, dass […] ein gewährleistungsrechtlicher Rückgewähranspruch des Klägers besteht. […] Bereits bei Gefahrübergang war der Speicher mangelhaft.“
  • Senec und der Händler zogen daraufhin die Berufung zurück – das Urteil ist rechtskräftig.

LG Leipzig: Minderung wegen Gefahrenverdacht

  • Das Landgericht Leipzig (Az. 06 O 955/24, Urteil vom 23. Oktober 2024) erkannte wegen dokumentierter Brandereignisse und Gefahrenverdacht eine Minderung von 30 Prozent an.
  • Zitat LG Leipzig:
    „Ein Wahrscheinlichkeitsgrad von unter 0,1 % muss nicht hingenommen werden. Es genügt der durch konkrete Brandereignisse belegte Gefahrenverdacht.“
  • Das OLG Dresden (Az. 6 U 1500/24) stellte klar:
    „Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin dürfte keinen Erfolg haben. Eine Revisionszulassung ist nicht beabsichtigt.“
  • Auch hier: Berufung zurückgenommen, Urteil rechtskräftig.

Was bedeutet das für Verbraucher von Senec-Stromspeichern?

  • Nachträgliche Leistungsdrosselung kann ein erheblicher Sachmangel sein – auch bei Sicherheitsgründen.
  • Schon ein konkreter Gefahrenverdacht kann Mängelrechte wie Rücktritt oder Minderung auslösen.
  • Käufer von Senec-Speichern können sich direkt auf diese aktuellen Urteile berufen.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch dann ohne Nachbesserungsfrist möglich, wenn der Händler keine Einflussmöglichkeit hat.
  • Händler können selbst dann haften, selbst wenn die Maßnahme vom Hersteller stammt.
  • Die Verjährung kann durch rechtzeitiges Handeln gehemmt werden.

Rechtliche Möglichkeiten für Senec-Besitzer:

  • Einbau eines neuen mangelfreien Speichers
  • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers
  • Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Geräts
  • Minderung des Kaufpreises bei erheblichen Einschränkungen
  • Schadensersatz bei wirtschaftlichen Nachteilen

Jetzt handeln – kostenlose Ersteinschätzung sichern!
Verbraucher, die von Drosselung, technischen Problemen oder Sicherheitsrisiken betroffen sind, sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bundesweit über 300 Klagen im Senec-Skandal betreut, bietet eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage:
https://www.dr-stoll-kollegen.de/senec-stromspeicher

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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