Jahresmitgliederversammlung des VPKA mit Ministerin Gerlach und Thomas Bublitz

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Freitag, Mai 23, 2025
Staatsministerin Gerlach würdigte die Brückenfunktion des VPKA zwischen seinen Mitgliedseinrichtungen, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. In ihrem Vortrag thematisierte sie die vielen offenen Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). „Wenn wir das KHVVG in seiner jetzigen Form so lassen, werden wir Probleme bekommen. Ich erwarte vor allem, dass die neue Bundesregierung den Ländern die notwendige Beinfreiheit einräumt, um Verwerfungen für die Versorgung im Einzelfall verhindern zu können. Dazu zählt die Möglichkeit für die Krankenhausplanungsbehörde, Ausnahmen von den Leistungsgruppenvoraussetzungen zulassen zu können. Notwendig ist schließlich die Überarbeitung der Voraussetzungen einiger Leistungsgruppen. Hier brauchen wir rasch Klarheit, damit die Krankenhausträger endlich verlässliche Regelungen haben, auf die sie sich bei der Anpassung der Versorgungsstrukturen einstellen können“, mahnte sie. Das Gesetz werde der Versorgungsrealität insbesondere hinsichtlich Leistungsgruppensystematik, Strukturanforderungen, Qualitätskriterien und Personalvorgaben nicht gerecht. Praxistaugliche Anpassungen seien darum unerlässlich. Ziel müsse sein, Lösungen für eine flächendeckend gute Versorgung – auch im ländlichen Raum – zu finden, bei denen Effizienzgewinne nicht als Einschnitte wahrgenommen würden. „Wir brauchen eine ausdifferenzierte Versorgungslandschaft mit wohnortnaher Grundversorgung“, so Gerlach. Jene umfasse insbesondere Geburtshilfe, Pädiatrie und Notfallversorgung. Gerade in Bayern spielten Fachkliniken mit ihren flankierenden Leistungen eine tragende Rolle in der flächendeckenden Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig sei es nicht sinnvoll, jede Spezialisierung überall vorzuhalten. Zur neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken äußerte sie Optimismus: Diese zeige sich offen für die Sichtweisen der Länder.
Im Anschluss gab Thomas Bublitz einen prägnanten Überblick über zentrale gesundheitspolitische Themen aus dem Koalitionsvertrag und deren Auswirkungen. Er kritisierte strukturelle Fehlentwicklungen in der Gesundheitspolitik – insbesondere den anhaltenden Kostenanstieg und Personalzuwachs bei gleichzeitig rückläufigen Fallzahlen und sinkender Produktivität. Bezüglich der Reha bekräftigte er die zentralen Forderungen des BDPK: die Zulassung der Reha als Ausbildungsträger, die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts in der GKV, die Etablierung einer Schiedsstelle auch im Reha-Bereich, die Aufhebung des Reha-Deckels in der DRV sowie die rechtliche Möglichkeit zur Gründung von MVZ durch Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Mit Blick auf die Vergütungsstruktur monierte Bublitz Systemfehler und anhaltende Unklarheiten in der Auseinandersetzung mit der DRV. Solange fundamentale Fragen offen seien, dürfe keine sofortige Umsetzung ohne Konvergenzphase erfolgen. Positiv hob er die jüngsten Ergebnisse der Schiedsstelle zu den Reha-Rahmenempfehlungen (IPReG) hervor. Diese böten den Einrichtungen sowohl Orientierung als auch Gestaltungsspielraum – ein wichtiges Signal in einem herausfordernden Reformumfeld.
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
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