Neuer Leitfaden – Barrierefreies Bauen für pflegerische Versorgungsformen

Einen Leitfaden zur Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen an Pflegeinrichtungen, Hospize oder ambulant betreute Wohneinrichtungen haben das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention und die Bayerische Architektenkammer veröffentlicht. Der Leitfaden ergänzt die bestehenden normativen Empfehlungen und berücksichtigt die besonderen Bedingungen der assistierten Pflege und die Bedarfe der verschiedenen Nutzergruppen solcher Einrichtungen. TÜV SÜD unterstützt Planer, Errichter und Betreiber bei der Umsetzung.

Die DIN 18040-2 gibt Empfehlungen zum Bau und zur Ausstattung von Wohnungen und Wohngebäuden für Menschen mit Behinderung. Diese Empfehlungen sind in Bayern und vielen anderen Bundesländern auch beim Bau von Pflegeeinrichtungen zu beachten.

Allerdings geht die Norm von der selbstständigen Nutzung der barrierefreien Wohnungen durch ihre Bewohnerinnen und Bewohner aus. Der neue Leitfaden „Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen“ orientiert sich an den Schutzzielen der Norm und formuliert auf dieser Basis ergänzende Anforderungen für die assistierte Nutzung in Pflegeeinrichtungen.

Optimierte Grundrisse für assistierte Pflege in Sanitärräumen

„Das Besondere an dem neuen Leitfaden ist, dass erstmals nicht nur die Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch die Bedarfe der pflegenden bzw. assistierenden Fachkräfte berücksichtigt werden“, sagt Dipl.-Ing. Klaus Helzel, Fachgruppenleiter Barrierefreies Bauen bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH und einer der Autoren des Leitfadens. Ein Beispiel dafür ist der Sanitärraum. Die DIN 18040-2 berücksichtigt hier weder die Anforderungen der assistierten Pflege noch den Platzbedarf für die im Bad gebräuchlichen Mobilitätshilfen. „Aus diesem Grund haben wir für den Leitfaden auf Basis der zuvor ermittelten Bewegungsflächen eine beispielhafte, von den normativen Vorgaben abweichende Raumnutzung vorgeschlagen, welche die tatsächlichen Bedarfe in Pflegeeinrichtungen besser berücksichtigt“, erklärt der TÜV SÜD-Experte. Durch die vorgeschlagenen Grundrisse wird die assistierte Nutzung eines Sanitärraums beispielsweise in Kombination mit einer Aufstehhilfe, einem Rollator oder einem Rollstuhl erheblich erleichtert.

Ausgleich zwischen Bedarfen unterschiedlicher Nutzergruppen

Eine weitere Herausforderung für barrierefreie Pflegeeinrichtungen besteht darin, dass sich die Bedürfnisse der Nutzergruppen unterscheiden und dass es dadurch Zielkonflikte gibt. Ein Beispiel dafür ist die Greif- und Bedienhöhe, welche die DIN 18040-2 mit Blick auf Menschen im Rollstuhl auf 85 Zentimeter festlegt. „Diese Höhe bringt zwar eine Erleichterung für Menschen im Rollstuhl“, so Helzel, „bildet aber eine Barriere für andere Nutzergruppen wie Menschen mit Demenz, spät erblindete Menschen oder Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind.“ In solchen Fällen müssen Lösungen gefunden werden, die allen Nutzergruppen – inklusive der pflegenden bzw. assistierenden Fachkräfte – gerecht werden.

Der Leitfaden „Planung und Umsetzung von baulichen Anforderungen für pflegerische Versorgungsformen“ enthält Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen für Neubauten und gibt auch Impulse für Bestandsbauten, soweit Modernisierungen angedacht sind. Er richtet sich an Betreiber / Vorhabenträger, Initiatoren, Bewilligungsstellen, Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) und Planer sowie an alle Menschen, die mit dem Thema befasst sind. Erarbeitet wurde der Leitfaden im Auftrag des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums von Dipl.-Ing. (FH) Markus Donhauser, Sprecher der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer, Dr.-Ing. Birgit Dietz, Leiterin des Bayerischen Instituts für alters- und demenzgerechte Architektur, und Dipl.-Ing. Klaus Helzel, Fachgruppenleiter Barrierefreies Bauen bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.

Der Leitfaden kann kostenfrei als PDF-Datei heruntergeladen werden
• von der Internetseite des Ministeriums unter stmgp.bayern.de/leitfaden-barrierefreiesbauen-pflege
• von der Internetseite oder von der Internetseite der Bayerischen Architektenkammer unter byak.de/data/Publikationen/BB_Leitfaden_Pflege_2025.pdf.

Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD im Bereich der Barrierefreiheit gibt es unter tuvsud.com/barrierefreiesbauen.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

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