Woche der Ausbildung – Grundstein für die Karriere legen

Wie geht es nach der Schule weiter? Diese Frage stellen sich gerade viele Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Eine sinnvolle Antwort lautet: eine duale Berufsausbildung beginnen – am besten im Handwerk. Das sieht auch Rainer Reichhold so. Für den Präsidenten der Handwerkskammer Region Stuttgart ist sie Türöffner für eine erfolgreiche Zukunft.

Anlässlich der bundesweiten Woche der Ausbildung vom 11. März bis 15. März betont Reichhold, dass talentierte junge Menschen die allerbesten Chancen auf eine Lehrstelle in einem der 130 Ausbildungsberufe im Handwerk haben. „Wichtig ist, dass Herz, Hand und Verstand zusammenkommen. Dann spricht alles für eine duale Berufsausbildung im Handwerk.“ Nach der Ausbildung stehe ein attraktiver und zukunftssicherer Arbeitsplatz zur Verfügung. Qualifizierte Handwerker seien gefragter denn je. „Schon alleine die Energiewende bringe Aufträge in ungeahntem Ausmaß.“ Die Empfehlung des Kammerpräsidenten lautet: „Den besten Einstieg für Schülerinnen und Schüler in die Arbeitswelt bieten jetzt die Praktikumswochen. Jugendliche und Betriebe haben so die Möglichkeit, sich an einem Tag kennenzulernen.“ Nicht selten würden sich aus dem Kennenlerntag funktionierende Ausbildungsverhältnisse ergeben.

Es gibt acht gute Gründe, warum es sich lohnt, sich jetzt für die Ausbildung in einem Handwerksberuf für das kommende Ausbildungsjahr zu bewerben. Ausbildungsstart ist am 1. September.

1. Große Vielfalt der Berufe     

Aktuell gibt es über 130 Ausbildungsberufe im Handwerk und es kommen stetig neue hinzu. Da wird jeder fündig. Wie wäre es zum Beispiel mit dem Beruf des Goldschmieds? Oder haben Sie schon etwas vom Beruf Schilder- und Lichtreklamehersteller gehört? Oder möchten Sie doch lieber Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik werden? Wer die Wahl hat, hat die Qual.

2. Praxis und Theorie    

Eine duale Berufsausbildung bringt viele Vorteile – sie verbindet beispielsweise Theorie und Praxis. Im Ausbildungsbetrieb lernen Auszubildende die realen Arbeitsprozesse kennen. Ob im Umgang mit Geschäftspartnern oder mit Mitarbeitenden: Durch die praktischen Erfahrungen erkennen Azubis schnell, worauf es ankommt und entwickeln eigene berufliche Handlungskompetenzen. Dazu kommt noch die passgenaue Theorie in der Berufsschule. So lässt sich erlerntes theoretisches Wissen schnell in der Praxis anwenden.

3. Sichere Perspektiven

Jeder kennt es: Einen Termin beispielsweise bei einem Handwerker zu bekommen, wird immer schwieriger. Der demografische Wandel macht gut ausgebildete Arbeitskräfte begehrt. In Deutschland werden sie dringend gebraucht. Alle, die sich jetzt für eine Ausbildung entscheiden, haben deshalb gute Chancen auf einen Arbeitsplatz, denn sie gehören damit zu den Spezialisten ihres Berufs.

4. Aufstiegsmöglichkeiten

Mit beruflicher Fortbildung gibt es die Möglichkeit, die Karriereleiter weiter hinaufzuklettern. Beispielsweise bietet das Aufstiegs-BAföG attraktive Förderleistungen für angehende Meister, Fachwirte, Techniker und andere berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger. Aber auch mit anderen beruflichen Weiterbildungen können Beschäftigte Neues lernen, Wissen aktualisieren und vertiefen. Wer will, kann als Handwerksmeister an einer Uni studieren, die Qualifikation zum Betriebswirt des Handwerks erwerben oder sich selbstständig machen und so den Sprung auf den Chefsessel schaffen.

5. Gestiegene Tariflöhne

Im Gegensatz zu Studierenden verdienen Auszubildende bereits ihr eigenes Geld. Die Höhe der Vergütung ist von der jeweiligen Branche abhängig. Generell sind die Tariflöhne von Auszubildenden im vergangenen Jahr aber kräftig gestiegen – um 3,7 Prozent im Vergleich zu 2022. So verdienten beispielsweise Azubis mit einem Tarifvertrag im vergangenen Jahr durchschnittlich 1066 Euro im Monat.

6. Mindestvergütung für Auszubildende   

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes hat die Bundesregierung für eine Mindestvergütung für Auszubildende gesorgt. Die Mindestvergütung gilt seit dem 1. Januar 2020 für neue Ausbildungsverträge, die außerhalb der Geltung von Tarifverträgen liegen. Auszubildende, die 2024 mit der Ausbildung beginnen, müssen einen Mindestlohn von monatlich 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Mit jedem weiteren Ausbildungsjahr steigt auch die Vergütung – um 18 Prozent im zweiten, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Seit 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.

7. Auslandserfahrung

Längst sind Auslandspraktika nicht nur etwas für Studierende. Auch Auszubildenden steht die Welt offen: Allein an dem von der EU geförderten Programm „Erasmus+“ nahmen deutschlandweit im Jahr 2022 knapp 19.000 Auszubildende sowie Berufsschüler teil. Junge Handwerksgesellen aus der Region Stuttgart nutzen gerne die Chance, sich für drei Monate in Italien weiterzubilden und in einem passenden Betrieb mitzuarbeiten. Die im Ausland gemachten Erfahrungen kommen allen zugute. 

8. Praktikum als Einstieg

Zum Ende der Schulzeit ist es wichtig, durch Praktika in einem Handwerksbetrieb die Berufswelt kennen zu lernen, sich selbst auszuprobieren und herauszufinden, was zu einem passt. Aus vielen Praktika werden tatsächlich später auch Ausbildungsverträge, weil man sich kennen und schätzen gelernt hat.

Im Übrigen sind in der Praktikumsbörse der Handwerkskammer Region Stuttgart viele freie Stellen gelistet. Die freien Lehrstellen im Handwerk sind in der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer zu finden. Also – nichts wie los.

Infos: www.praktikumswochen-bw.dewww.handwerk.dewww.youtube.com/@azubiTVde

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1657-0
Telefax: +49 (711) 1657-222
http://www.hwk-stuttgart.de

Ansprechpartner:
Katharina Schütz
Teamleiterin Ausbildungsbetreuung, Berufsorientierung, Berufsbildung
Telefon: +49 (711) 1657-239
Gerd Kistenfeger
Pressesprecher
Telefon: +49 (711) 1657-253
E-Mail: gerd.kistenfeger@hwk-stuttgart.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel