Schnellschüsse führen nicht zum Ziel

Morgen läuft die Frist zur proaktiven Tötung von Wölfen ab. Animiert durch eine dem Jagdgesetz in wichtigen Teilen widersprechende Jagdverordnung sind in zwei Monaten rund 50 Wölfe getötet und mindestens zwei ganze Rudel ausgelöscht worden. Die Balance zwischen Arten- und Herdenschutz und einer proaktiven, auf die Vermeidung von grossen Schäden ausgerichteten Wolfsregulierung ist dabei verloren gegangen. Es ist im Interesse aller Akteure, dass das Umweltdepartement zu einer sachgerechten Arbeit zurückkehrt. 

Die handstreichartig verfügte Jagdverordnung mit willkürlich festgelegten Schwellenwerten und die darauf basierende, flächendeckend bewilligte Eliminierung ganzer Rudel war ein Schnellschuss mit bedenklichen Folgen. Die gesetzlich geschützte Tierart Wolf wurde zum Schädling degradiert und auch weitgehend unauffällige Rudel sollten dezimiert oder gar eliminiert werden. In den letzten zwei Monaten der ersten proaktiven Wolfsregulierung wurden so gegen 50 Wölfe getötet und mindestens zwei Rudel ganz ausgelöscht.  

Fakt: Anzahl Risse rückläufig, Herdenschutz wirkt 

Dabei zeigt die bis Ende 2023 nachgeführte Rissbilanz, dass der Herdenschutz wirkt. Im Kanton Graubünden gingen die Risse an Nutztieren um fast 50 Prozent zurück, im Kanton Glarus um rund 80 Prozent (siehe Anhang). Nur fünf der gerissenen Bündner Nutztiere wurden von 23 dafür zum Abschuss freigegebenen Wölfen aus vier Rudeln gerissen. Von 39 gerissenen Nutztieren im Walliser Nanztal waren nur sieben geschützt, obwohl der Herdenschutz als zumutbar eingestuft worden war. Im Gegenzug hätte das ganze Nanztal-Rudel, bestehend aus 5 Tieren, getötet werden sollen. Das sprengt jede Verhältnismässigkeit. Deshalb haben die Naturschutzorganisationen exemplarisch und für besonders widersprüchliche Fälle eine gerichtliche Überprüfung veranlasst. Fakt ist: Nach wie vor erfolgen über 80 Prozent der Risse schweizweit in ungeschützten Schafherden, und rund 80 Prozent der Tierverluste während der Sömmerung sind nicht dem Wolf zuzuschreiben.   

Lösung: ausgewogene Jagdverordnung, verhältnismässige Umsetzung 

Diese Fakten stehen im krassen Gegensatz zu den Auswüchsen der nun zu Ende gehenden winterlichen Wolfsjagd: Politiker, die sich mit dem Feldzug gegen die geschützten Tiere profilieren, das Nachstellen mittels Köder, Autos und Nachtsichtgeräten, oder der irrtümliche Abschuss eines Herdenschutzhundes. Grotesk auch, dass der Bund ausgerechnet jetzt bei der Finanzierung des bewährten, nationalen Herdenschutzhunde-Programms Verunsicherungen bei allen Akteuren verursacht. Ein kantonaler Flickenteppich, nachteilig für die Tierhalter, wird in Kauf genommen.

Mögliche, grössere Schäden durch Wölfe sollen proaktiv durch Regulierung reduziert werden können. Das ist unbestritten und im Jagd- und Schutzgesetz (JSG) so vorgesehen. Das JSG setzt jedoch Verhältnismässigkeit genauso voraus wie die Achtung des Wolfs als Teil des Ökosystems Wald sowie die weitere Stärkung des Herdenschutzes. In praktisch allen Kantonen wären Wille und Fachkompetenz für eine ausgewogenen Arbeit vorhanden. Zeit also, dass das Umweltdepartement im Rahmen der ordentlichen Vernehmlassung 2024 eine Jagdverordnung aufgleist, die auf Fakten basiert, mit nationalen und internationalen Verpflichtungen zum Artenschutz im Einklang steht und breit abgestützte Lösungen im Umgang mit dem Wolf anbietet. 

Weitere Informationen: 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz
Dornacherstraße 192
CH4018 Basel
Telefon: +41 (61) 3179191
Telefax: +41 (61) 3179-266
http://www.pronatura.ch

Ansprechpartner:
David Gerke
Geschäftsführer
Telefon: +49 (79) 30546-57
E-Mail: david.gerke@gruppe-wolf.ch
Pierrette Rey
Mediensprecherin
Telefon: +49 (21) 96673-75
E-Mail: pierrette.rey@wwf.ch
Sara Wehrli
Telefon: +49 (6131) 792-08
E-Mail: sara.wehrli@pronatura.ch
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel