WWF: Sorgfaltspflichtrichtlinie CSDDD ignoriert Finanzsektor als treibende Kraft für die ökologische Transformation

In den frühen Morgenstunden haben das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat eine Einigung über die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) erzielt. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zum Klimaschutz, bleibt aber beim Thema Umweltschutz weit hinter den Erwartungen zurück. Die verpasste Chance, auch den Finanzsektor einzubeziehen, ermöglicht es diesem, weiterhin Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu finanzieren. 

Uku Lilleväli, Referent für nachhaltige Finanzpolitik im Brüsseler Büro des WWF, sagt: “Indem der Finanzsektor  von den Sorgfaltspflichten ausgenommen wird, ignoriert der Kompromiss die Finanzwirtschaft als treibende Kraft der heutigen Wirtschaft und schwächt damit die Wirkung der Richtlinie erheblich.”

Die Verhandlungsführer:innen einigten sich aber zumindest darauf, Unternehmen und auch Finanzinstitute zu verpflichten, Klimatransitionspläne mit verbindlichen Emissionsreduktionszielen zu erstellen und umzusetzen. "Die CSDDD ist das erste EU-Gesetz, das von großen Unternehmen aller Sektoren nicht nur die Formulierung von Klimatransitionsplänen verlangt, sondern auch konkrete Schritte zu deren Umsetzung", fügt Lilleväli hinzu. "Der Schritt von der Berichts- zur Umsetzungspflicht von diesen Transitionsplänen könnte ein entscheidender Moment sein, um die Auswirkungen der Unternehmen auf die Klimakrise zu mildern."

Darüber hinaus sieht die Vereinbarung vor, dass Führungskräfte größerer Unternehmen einen finanziellen Anreiz für die Umsetzung des Transitionsplans erhalten müssen. Die Kehrseite der Medaille ist, dass es keine Haftung oder öffentliche Durchsetzung geben wird, um die Wirksamkeit der Umsetzung zu gewährleisten, was Raum für schwerwiegende Umweltverschmutzung und suboptimale Leistungen lässt.

Trotz der Fortschritte beim Klimaschutz geht die Richtlinie nicht angemessen auf Umweltverstöße von Unternehmen ein. Dies liegt daran, dass die Verhandlungsführer:innen Umweltauswirkungen nicht in sogenannten Kategorien wie Klimakrise, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung definierten, sondern als Verstöße gegen eine Auswahl internationaler Verträge. Diese Auswahl schließt zudem einige der grundlegenden Abkommen wie das Pariser Klimaabkommen aus. "Die Liste der Konventionen deckt nur einen Bruchteil aller möglichen negativen Umweltauswirkungen ab. Die meisten sind bereits eingeschränkt oder verboten, so dass sich die Frage nach dem Mehrwert der Sorgfaltspflicht stellt", sagt Lilleväli. 

Die vorläufige Einigung wird nun auf technischer Ebene fertiggestellt, bevor sie vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wird. Der WWF fordert die Verhandlungsführer:innen auf, alle Schlupflöcher in den technischen Diskussionen zu schließen, um sicherzustellen, dass die Richtlinie den Menschen, den Unternehmen und dem Planeten zugute kommt.

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