Welche Versicherungen enden mit dem Todesfall, welche nicht?

Von Behörden über Banken bis Versicherungen – im Todesfall müssen Angehörige diverse Unterlagen bei den unterschiedlichsten Institutionen vorlegen. „Stirbt ein Familienmitglied, müssen Angehörige den Todesfall schnellstmöglich bei den jeweiligen Versicherungen melden, insbesondere bei denen mit Todesfallleistung. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass nicht alle Versicherungsverträge mit dem Todesfall enden. Es gibt es auch solche, die fortgeführt werden können oder automatisch auf die Erben übergehen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers (VN). Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des VN fortsetzen. Stirbt eine (mit)versicherte Person, die nicht der VN ist, endet der Vertrag automatisch mit ihrem Tod.

Anders sieht es bei folgenden Beispielen aus:

  • Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Ableben bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt. Übernehmen Erben die Wohnung, werden sie neuer Versicherungsnehmer.
  • Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Wird die Prämie dann vom überlebenden Ehegatten weitergezahlt, wird dieser auch automatisch neuer Versicherungsnehmer.
  • Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Erben können in der Regel mit Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
  • Auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen. Dann geht der Vertrag auf den Erwerber über, der wiederum berechtigt ist, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Wusste er nichts vom Bestehen des Vertrages, beginnt die Kündigungsfrist erst ab Kenntnis. Der Erwerber darf dann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.

„Bei einem Todesfall fällt es schwer, sich unverzüglich um Formalitäten zu kümmern. Doch eine schnelle Reaktion ist sehr wichtig, damit Versicherer die Leistungen nicht verweigern“, sagt Boss. Insbesondere Versicherungen mit Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Im ersten Schritt kann die Meldung per E-Mail erfolgen. Die benötigten Unterlagen zum Nachweis des Versicherungsfalls können später nachgereicht werden (am besten Kopien per Einschreiben versenden). Welche Dokumente die Versicherer benötigen, hängt von der Art der Versicherung ab. „Im Idealfall sammelt man alle potenziell erforderlichen Unterlagen zusammen. Dazu gehören der Toten- und Versicherungsschein, die Geburts- und Sterbeurkunde sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Kam der Verstorbene aufgrund eines Unfalls ums Leben, benötigen Angehörigen auch einen Arztbericht“, sagt Boss.

  • Tiefergehende Informationen unter anderem darüber, welche Fristen für den Totenschein sowie für die Sterbeurkunde gelten, finden Sie hier in unserem Blog.
Über den Bund der Versicherten e.V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

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