RMV-Aufsichtsrat: Deutschland-Ticket sichern und Angebot weiter ausbauen

In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) mit dem Deutschland-Ticket. „Die anhaltenden Diskussionen darüber, ob das Deutschland-Ticket erhalten bleibt und zu welchem Preis, verunsichern die Menschen und rücken den Blick von dem eigentlich Entscheidenden weg: Das Deutschland-Ticket macht die Nutzung von Bus und Bahn so einfach und so günstig wie niemals zuvor“, so RMV-Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat des Hochtaunuskreises Ulrich Krebs. „Gerade das RMV-Gebiet, welches von fünf Nachbarbundesländern bzw. -ÖPNV-Tarifen umgeben ist. Ohne einen gesicherten Finanzierungsbeitrag des Bundes kann das Deutschland Ticket nicht fortgeführt werden.“ Zugleich gab sich Landrat Krebs optimistisch, dass eine Einigung von Bund und Ländern gelingen kann.

„Mit dem Deutschland-Ticket und den verschiedenen Hessen-Flatrates, wie dem Schülerticket oder dem Seniorenticket, haben wir noch vor wenigen Jahren nicht vorstellbare Tarife realisiert. Diese Revolution im Öffentlichen Nahverkehr darf nicht verspielt werden, darum appelliere ich an den Bund, sich ebenso zur weiteren Finanzierung des Deutschland-Tickets zu bekennen wie wir das in Hessen tun“, so Jens Deutschendorf, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. „Jetzt geht es darum, das Fahrtenangebot weiter zu verbessern. Denn was zählt, ist ein attraktives Angebot im Öffentlichen Nahverkehr und dazu gehört nicht nur ein bezahlbares Ticket, sondern auch, dass Busse und Bahnen verlässlich und pünktlich fahren.“

„Rund 340.000 aktive Deutschland-Ticket-Abokundinnen und -kunden haben wir aktuell im RMV“, so RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Damit haben wir das Level gegenüber dem Sommer nochmals erhöht. Das Beste: Zwei von drei heutigen Deutschland-Ticket-Abonnentinnen und -abonnenten hatten vorher kein Fahrkarten-Abo. Die Abwicklung der Umstellung von Abos und die Beratung der Neukunden, gerade auch von Angeboten wie dem Hessenpass mobil, war nur durch den unermüdlichen Einsatz des Vertriebspersonals möglich, wofür ich herzlich Danke sagen möchte.“

Das Deutschland-Ticket hat eine weitere Änderung zur Folge: die RMV-10-Minuten-Garantie endet. Bislang konnten Fahrgäste bei einer Verspätung ab 10 Minuten eine anteilige Fahrpreiserstattung erhalten. Mit Einführung des Deutschland-Tickets fiel die Anzahl der Anträge drastisch, da bei dem bundesweit gültigen Ticket Erstattungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte vorgesehen sind. Da die Aufrechterhaltung und nötige Weiterentwicklung der Bearbeitungsprozesse und Personalschulungen bei niedriger Antragszahl wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind, hat der der RMV-Aufsichtsrat nun die Einstellung der freiwilligen Kundengarantie zum 01.02.2024 beschlossen. Zudem kommt der RMV damit der angespannteren Finanzlage entgegen. Insgesamt wurden seit Start des freiwilligen Angebots im Juni 2017 rund 4,5 Millionen Anträge mit einem Erstattungswert von mehr als 10,7 Millionen Euro gestellt. Wie bisher fließen jedwede verfügbaren Geldmittel weiterhin in das Angebot, ob in Form von Fahrten, von Services wie kostenlosem WLAN oder in Form von Reisendenlenkern bei Baustellen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
Alte Bleiche 5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: +49 (6192) 294-0
Telefax: +49 (6192) 294-900
http://www.rmv.de

Ansprechpartner:
Maximilian Meyer
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 (6192) 294-112
Fax: +49 (6192) 294-900
E-Mail: pressestelle@rmv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel