Pflegepersonalbemessung endlich gesetzlich verankert!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) beurteilt den seit Mitte November vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) als positives Signal an die professionell Pflegenden. Mit der Verordnung könne man sich nun endlich auf den Weg machen, um eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Krankenhäusern zu realisieren.

Laut dem Referentenentwurf wird das Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 zum 1. Januar 2024 auf Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder starten. „Die PPR 2.0 ist nun endlich gesetzlich verankert. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden schon seit Jahren ein“, lobt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein den Vorstoß des Ministeriums. „Richtig und wichtig ist auch, dass für die Weiterentwicklung des Instruments pflegewissenschaftliche Expertise an Bord ist. Der Weg hin zu einer guten Personalausstattung ist damit angelegt.“

Die PPR 2.0 ist als Interimslösung zur bedarfsgerechten Personalbemessung angelegt. Es handelt sich um ein lernendes Instrument, das mit pflegewissenschaftlicher Begleitung weiterentwickelt wird. Der DBfK sieht daher im jetzigen Zuschnitt der PPR 2.0 noch Anpassungsbedarf in Detailfragen. „Ein lernendes System kann nicht von Anfang an perfekt sein“, so Bienstein. „Es kommt im Prozess der Weiterentwicklung darauf an, dass dieser aus pflegefachlicher Perspektive erfolgt.“

In der Kinder-PPR 2.0 sieht der DBfK bereits jetzt Verbesserungsbedarf. „Es ist unverständlich, dass bei der Kinder-PPR 2.0 Pflegefachpersonen ohne Vertiefung und akademisch ausgebildete Kolleg:innen in der Pädiatrie nicht berücksichtigt werden. Das widerspricht dem Grundgedanken der generalistischen Pflegeausbildung“, erläutert Sabine Berninger, Pflegedirektorin und Vorsitzende des DBfK Südost. „Im Start-Zuschnitt der PPR 2.0 kann der bedarfsgerechte Qualifikationsmix in den Pflegeteams noch nicht hinreichend abgebildet werden. Dies wird eine der zentralen Aufgaben für die Weiterentwicklung des Instruments sein.“

Der DBfK hält die Einführung eines öffentlich finanzierten Instituts für die Personalbedarfsermittlung in der Pflege für unumgänglich, damit eine pflegefachliche Begleitung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsinstruments sichergestellt werden kann.

„Es ist höchste Zeit, dass der Pflegepersonalbedarf im Krankenhaus ermittelt und langfristig eine bedarfsgerechte Personalausstattung realisiert wird, denn uns allen geht es um die Sicherheit der Patient:innen“, so Bienstein. „Nur mit einer am Bedarf orientierten Personalbemessung können die Pflegequalität gesichert und die Professionalisierung des Pflegeberufs vorangetrieben werden. Es ist ohnehin schon zu viel wertvolle Zeit verstrichen, um die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen im Krankenhaus nachhaltig zu verbessern!“

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