Hessische Architekten fordern vom Land: Einfacheres, kostenbewussteres und schnelleres Bauen

Eine aktuelle Befragung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) zu Wegen aus der Konjunkturkrise zeigt, Bauordnungsrecht und Normen müssen einfacher und Baugenehmigungen schneller erteilt werden. Im Vordergrund muss stehen, einfacher zu bauen, weniger Ressourcen dafür zu verbrauchen und diese regionaler zu beschaffen. Schutzzielkonforme Abweichungsmöglichkeiten von Regeln der Technik zugunsten von Innovation sind erforderlich. Darüber hinaus dürfen Technische Baubestimmungen nur noch bei dringender Erforderlichkeit erlassen werden.

Der Einbruch der Baukonjunktur vollzieht sich. Markant in Hessen: Hohe Baukosten werden von gut 52 Prozent der hessischen Architektinnen und Architekten dafür verantwortlich gemacht. Ebenso wird die verzögerte Erteilung von Baugenehmigungen als Grund für den Abschwung genannt. „Nicht nur die Bundesregierung, auch die neue hessische Landesregierung wird sofort zu Gegenmaßnahmen aufgerufen sein, die einfacheres Bauen möglich machen“, mahnt die AKH-Präsidentin Brigitte Holz.

In Hessen beklagen etwas mehr als 50 Prozent der Teilnehmenden, und damit lag der Punkt an dritter Stelle, das Aufschieben sowie die Einstellung von Aufträgen und Bauprojekten. Als ein weiterer Grund werden fehlende Baukapazitäten genannt. Diese werden sich bei zurückgehender Konjunktur gegebenenfalls relativieren. „Es herrscht unverkennbar starke Verunsicherung im Markt“, so Brigitte Holz, Spitzenvertreterin der Architektenschaft in Hessen.

Gefragt nach dringend erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen der Politik schreiben die hessischen Architektinnen und Architekten den Politikern ins Stammbuch, dass ganz dringend die Ebene der DIN-Normen und der technischen Baubestimmungen entschlackt werden muss. Sie schlagen deshalb konkret vor, in der Landesbauordnung (HBO) Abweichungen von solchen technischen Normen durch Umkehr der Begründungslast zu erleichtern, wenn klar ist, dass die eigentlichen Schutzziele der Bauordnung dadurch nicht gefährdet werden.

Direkt nach den Vorschlägen zur Vereinfachung der Bauordnung kommt die Forderung nach Ausweitung der staatlichen Förderung des Wohnungsbaus zur Stabilisierung der rückläufigen Baukonjunktur, die nicht nur den Wohnungsbau betrifft. Auf den Plätzen drei bis fünf folgen in der Reihenfolge: die Forderung nach Senkung der Kaufnebenkosten, nach qualifizierter Personalaufstockung in den Bauämtern und nach konsequenter Digitalisierung des Bauantragsverfahrens.

Diese Forderungen erhebt der Berufsstand in Hessen vor dem Hintergrund, dass nur noch rund 41 Prozent der Befragten die derzeitige Geschäftslage ihres Büros als gut bezeichnen. Fast 57 Prozent geben an, dass sich die Auftragslage seit Beginn des Jahres 2023 deutlich oder leicht verschlechtert habe. Nur noch knapp neun Prozent der Befragten gehen im nächsten halben Jahr von einer Verbesserung der Auftragslage aus, knapp 53 Prozent erwarten einen gleichbleibenden Geschäftsgang und etwas mehr als 38 Prozent stellen sich auf Verschlechterungen ein. Würde die Umfrage heute wiederholt, würde sich die Bewertung der Geschäftslage deutlich schlechter abbilden.

AKH-Präsidentin Brigitte Holz appelliert: „Wir müssen zu klaren, einfachen, verständlichen und vor allem zu verlässlichen Regeln für unsere Branche finden. Wir müssen uns von zu hohen Baustandards, die sich über Jahrzehnte immer mehr verfestigt haben, lösen. Eine neue Bescheidenheit, ohne auf Sicherheit und Qualität zu verzichten, sowie eine Standardentwicklung mit Augenmaß sind angesagt. Unsere Vorschläge liegen sowohl beim Bund als auch beim Land auf dem Tisch. Wir erwarten von der neuen hessischen Landesregierung, dass sie sich dieser Themen zeitnah annimmt, sobald die Regierungsbildung abgeschlossen ist.“

Über Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts berufsständische Vertretung von über 11.300 Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen in Hessen. Die AKH vertritt die Interessen des Berufsstands, ist Partner und Dienstleister ihrer Mitglieder und unterstützt den Gesetzgeber, Behörden und Gerichte durch Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge. Die Organisationsstruktur der AKH wird durch das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz vorgegeben. 2019 feierte die AKH den 50. Jahrestag ihrer Gründung.

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