Haus & Grund zur Grundsteuer; Erste Gerichtsentscheidung zum Bundesmodell- Verfahren in Schleswig-Holstein aussetzen!

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren (Aktenzeichen 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) am 23. November 2023 entschieden, dass ernstliche Zweifel zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuerrechts bestehen. Das Gericht hat vor allem Zweifel daran geäußert, ob die in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind. Das in Rheinland-Pfalz umgesetzte sogenannte „Bundesmodell“ gilt auch in Schleswig-Holstein.

Diese Entscheidung kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Die schleswig-holsteinische Finanzministerin muss unverzüglich alle Einspruchsverfahren gegen die Grundsteuer ruhend stellen. Es wäre vollkommen unverantwortlich, die Eigentümer in Unsicherheit zu belassen und Ressourcen der Finanzverwaltung für die Bearbeitung der unzähligen Einsprüche zu verschwenden. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, unserer bislang zurückgewiesenen Forderung endlich nachzugeben. Alles andere wäre mit dem Kopf durch die Wand.

Monika Heinold muss jetzt einsehen, bei der Grundsteuerreform mit dem Bundesmodell auf das falsche Pferd gesetzt zu haben. Aus ideologischen Gründen hatte sie sich nicht nur für ein absehbar verfassungswidriges, sondern auch für das bürokratischste Modell entschieden. Haus & Grund hatte rechtzeitig davor gewarnt, weil die für die Grundstücksbewertung zugrunde gelegten Bodenrichtwerte den allgemeinen Gleichheitssatzes nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verletzen.

Darüber hinaus war die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung, für die Monika Heinold seit über zehn Jahren die Verantwortung trägt, für das Bundesmodell schlecht vorbereitet. Die Grundstückseigentümer mussten bei der Steuererklärung aufwendig Daten recherchieren und abgeben, die dem Staat zugänglich waren, wie zum Beispiel die Bodenrichtwerte. Darum musste die Finanzministerin die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 verlängern. Zum Beginn der Abgabefrist am 1. Juli 2022 waren weder das Online-Portal der Finanzverwaltung startklar noch die Möglichkeit gegeben, Bodenrichtwerte flächendeckend online zu ermitteln.

Grundstückseigentümer sollten in ihren Einspruchsbegründungen gegen die Grundsteuer auf die Gerichtsentscheidungen aus Rheinland-Pfalz Bezug nehmen. Mustereinsprüche sind auf der Website von Haus & Grund Schleswig-Holstein zu finden.“

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