Fristlose Kündigung nach Beschimpfung in sozialen Medien

Einem Gastwirt, der sich mit Beschimpfungen und animierten Kothaufen-Emojis in sozialen Netzwerken abfällig über den Verpächter äußert, kann der Pachtvertrag fristlos gekündigt werden. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit entschieden (Az.: 6 O 75/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .

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