SdK ruft Anleiheinhaber der Cardea Europe AG zur Interessensbündelung auf und prüft rechtliche Schritte

Die Cardea Europe AG ist Emittentin der Anleihe 2020/2023 (WKN: A3H2ZP / ISIN: DE000A3H2ZP5) mit einem derzeit ausstehenden Volumen von 131,2 Mio. Euro.

Die Gläubiger der Anleihe haben in der vom 16.10.2023 bis zum 20.10.2023 abgehaltenen Abstimmung ohne Versammlung eine Restrukturierung der Anleihe beschlossen. Dabei wurde die Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis Dezember 2028 verlängert und die von 7,25 % p.a. auf 9,25 % p.a. erhöhten Zinsen bis zum Fälligkeitstag im Dezember 2028 gestundet. Zugleich wurde mitgeteilt, dass die Garantie der Cardea Corporate Holdings Inc. nicht parallel zur Laufzeit der Anleihe verlängert wird. Ausschlaggebend für die Zustimmung zu den Beschlüssen war die Zustimmung der Cardea Capital Espana S.L., Spanien, die von der Cardea Corporate Holdings Inc., USA, vertreten wurde mit den von ihr gehaltenen 106.370 Anleihen für die Beschlussvorschläge stimmte.  

Die SdK hat an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen und prüft derzeit sowohl zivilrechtliche Schritte gegen die Beschlussfassungen der Versammlung als auch strafrechtliche Schritte gegen die handelnden Personen. Zunächst ist festzuhalten, dass die Emittentin weder einen Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vorgelegt hat, noch auch nur irgendwelche relevanten Angaben zur aktuellen Finanzsituation gemacht hat. Die Aussagen der Gesellschaft sind des Weiteren widersprüchlich – denn die Gesellschaft gibt einerseits an, dass die Verhandlungen über die Refinanzierung der Anleihe bereits laufen und wohl demnächst eine Einigung erzielt werden kann, gleichzeitig wird die Laufzeit um volle fünf Jahre verlängert und sämtliche Zinsen gestundet. Zudem wurde in der Vergangenheit mit der Garantieerklärung der Muttergesellschaft Cardea Corporate Holdings Inc. und mit einem angeblich vorhandenen Edelsteinportfolio als Sicherheit für die Anleihe geworben. Warum dann keinerlei Anstalten zur Verwertung der Sicherheiten gemacht werden, und stattdessen die Garantieerklärung der Muttergesellschaft noch wegfallen soll, ist völlig unklar und nicht nachvollziehbar. Ferner wurde der Nominalwert der ausstehenden Anleihen zum Dezember 2021 noch mit gut 2 Mio. Euro angegeben. Wären in der Zwischenzeit Anleihen mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro platziert worden, wäre dies aus Sicht der SdK mitteilungspflichtig gewesen. Es ist des Weiteren völlig unklar, mit welchen finanziellen Mitteln die Cardea Capital Espana S.L. überhaupt Anleihen im Nennwert von über 106 Mio. hätte erwerben können.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern daher, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK besteht deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens. Betroffenen Mitgliedern unter den Anlegern bietet die SdK an, sich hierfür einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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