Ohne Vorschaltgesetz läuft die Insolvenzwelle weiter, und Tariflohnsteigerungen sind gefährdet

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Beschlussvorschlag zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am kommenden Mittwoch und Donnerstag zu einem Vorschaltgesetz zur Krankenhausreform. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:

„Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor der vielleicht größten Krise der vergangenen Jahrzehnte. Die infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine extrem gestiegenen Preise haben die durch die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser drastisch verschärft. Wir registrieren so viele Insolvenzen wie nie zuvor. Der kalte Strukturwandel beschleunigt sich weiter, die Patientenversorgung ist in vielen Regionen akut gefährdet. Es ist gut, dass die Länder sich nun wieder ihrer Planungshoheit und Verantwortung für die Krankenhausversorgung bewusstwerden und ein Vorschaltgesetz zum Ausgleich der inflationsbedingten wirtschaftlichen Schieflage der Krankenhäuser fordern. Ohne dieses Gesetz werden sehr viele Kliniken die Krankenhausreform nicht mehr erleben. Das erwartete Gesamtdefizit der Krankenhäuser wird bis Ende 2023 auf rund 10 Milliarden Euro angewachsen sein. Im kommenden Jahr kommen zusätzliche Mehrkosten mit den wichtigen Tarifsteigerungen auf die Kliniken zu. Ohne Vorschaltgesetz würde sich die Belastung der Krankenhäuser 2024 also noch einmal erhöhen. Wir begrüßen daher die Forderung der Länder, die Finanzierung der Betriebskosten zügig und nachhaltig anzupassen und so den Krankenhäusern wieder ein stabiles Fundament zu geben, von dem aus sie planen können. Es bleibt unverständlich, dass der Bundesgesundheitsminister die wirtschaftliche Abwärtsspirale der Krankenhäuser weiter ignoriert und dem sich immer weiter beschleunigenden kalten Strukturwandel tatenlos zuschaut. Die neueste Idee aus dem Haus Lauterbach, durch eine schnellere Auszahlung der Pflegebudgets das Insolvenzproblem lösen zu wollen, ist wirkungslos im Hinblick auf die strukturelle Unterfinanzierung und dient lediglich der Ablenkung. Es ist gut, dass die Länder dem nun etwas entgegensetzen und diese Irrfahrt beenden. Nur die schnelle Anpassung der Landesbasisfallwerte und der Psychiatrieentgelte an die gestiegene Inflation werden die Krankenhäuser in die Lage versetzt, wieder kostendeckend zu arbeiten. Wenn das nicht sehr bald geschieht werden weitere Kliniken in die Insolvenz getrieben, und die Auszahlung der Tariflohnsteigerungen wird im kommenden Jahr an vielen Krankenhausstandorten nicht möglich sein.“

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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