EU-Gebäuderichtlinie (EBPD): Sozialverträglichen Klimaschutz im vermieteten Gebäudesektor in den Mittelpunkt stellen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) betont vor dem Hintergrund der am Donnerstag fortgeführten Trilogverhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie die Notwendigkeit für einen sozialverträglichen Klimaschutz im vermieteten Gebäudesektor.

Dazu fordert Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes: „Für einen sozialverträglichen Klimaschutz im vermieteten Gebäudesektor müssen im finalen EBPD-Entwurf wichtige soziale Ausgleichsmechanismen verankert werden. Durch die Sanierung der schlechtesten Gebäude in Verbindung mit ausreichenden Maßnahmen für sozialverträglichen Klimaschutz kann Energiearmut verringert und bezahlbares Wohnen für alle Einkommensgruppen gewährleistet werden. Denn gerade Haushalte mit geringem Einkommen wohnen häufiger in energetisch schlechten Gebäuden und sind von Energiepreisschwankungen stärker betroffen, die Energiekosten können hier schnell zur zweiten Miete werden.“

Investitionen insbesondere in die schlechtesten Gebäude sind daher notwendig, um eine nachhaltige Entlastung von hohen Energiepreisen zu erreichen. Allerdings müssen diese zwingend durch Mechanismen für eine sozialverträgliche Ausgestaltung begleitet werden, betont der DMB, denn in Deutschland, wie auch in vielen anderen EU-Ländern, werden die Kosten der Modernisierung direkt an die Mieter:innen weitergegeben und führen in der Regel zu deutlichen Mieterhöhungen. Dadurch tragen aktuell Mieter:innen die Hauptlast für Klimaschutz im vermieteten Gebäudesektor. Klimaschutz sei jedoch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und die Kosten müssen fair verteilt werden.

„Wir hoffen, dass in den nun folgenden Verhandlungen über die Gebäuderichtlinie zwischen EU-Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten die wichtigen sozialen Komponenten und Mechanismen erhalten bleiben – und bei der nationalen Umsetzung in den Mittelpunkt gerückt werden“, so Melanie Weber-Moritz. „Dazu gehört vor allem die Warmmietenneutralität, also eine Begrenzung der Mieterhöhung nach Modernisierung auf die erzielten Energieeinsparungen.“ Bei der nationalen Umsetzung bedeutet dies neben der Abschaffung bzw. deutlichen Absenkung der Modernisierungsumlage auch, dass eine ausreichende soziale Förderung sichergestellt wird.

Derzeit wird auf EU-Ebene die Gebäuderichtlinie neu verhandelt, am 12. Oktober treffen sich EU-Rat, Kommission und Parlament zu Trilogverhandlungen. Der Entwurf der EU-Gebäuderichtlinie des EU-Parlaments von März sieht unter anderem Sanierungsvorgaben für die schlechtesten Gebäude vor und enthält wichtige soziale Ausgleichsmechanismen, u. a. finanzielle Unterstützung für vulnerable Haushalte, warmmietenneutrale Sanierungsprogramme und die Begrenzung von Mieterhöhungen.

Der Deutsche Mieterbund unterstützt zudem die Stellungnahme der International Union of Tenants (IUT) zu den laufenden Verhandlungen im EU-Trilog zur Gebäuderichtlinie.
 

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