Es ist Zeit: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat aus aktuellem Anlass eine Stellungnahme zu einem neuen Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht, die sich an seinem bereits im Dezember 2022 dazu veröffentlichten Policy Paper orientiert. „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist längst überfällig. Ich hoffe, dass der viel beachtete Vorschlag des djb beim Gesetzgeber Berücksichtigung findet.“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb begrüßt das Vorhaben einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (StGB) ausdrücklich und schlägt vor, sich dafür am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen zu orientieren. Der djb plädiert dafür, die §§ 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Stattdessen sieht er eine Fristenlösung vor, nach der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche ausnahmslos bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt sein sollten. Der djb setzt sich außerdem für die Verankerung eines Rechts auf Beratung ein statt der momentanen Beratungspflicht sowie für die Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem fordert er u.a., dass der Schwangerschaftsabbruch zum verpflichtenden Programm der medizinischen Ausbildung im Studium sowie der Weiterbildung für die gynäkologische Facharztausbildung wird.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, hatten auf Grundlage des Koalitionsvertrages eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich Ende März 2023 konstituiert. Bis Ende März 2024 erarbeitet sie nun Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches und prüft außerdem Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft.

„Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist ein erster Schritt. Es bedarf allerdings weiterer Maßnahmen, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen abzusichern. Denn die Versorgungslage ungewollt schwangerer Personen ist in Deutschland insbesondere außerhalb der Großstädte defizitär.“, so Céline Cathérine Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch des djb.

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