Überweisung oder Lastschrift: Zahlungen zurückholen

Das kann schon einmal passieren: Versehentlich überweist man Geld an einen falschen Empfänger oder entdeckt, dass per Lastschrift der falsche Betrag abgebucht wurde. Was kann man in so einem Fall tun?

Falscher Empfänger: Überweisung zurückfordern

In Deutschland ist die Überweisung die gängigste Methode, um Rechnungen zu bezahlen, sei es für den Urlaub oder Online-Einkäufe. Ihre Bank sendet die Überweisungsinformationen an die Bank des Empfängers, die ihm das Geld auf seinem Konto gutschreibt. Dafür wird bei einer SEPA-Überweisung die im Onlinebanking oder auf dem Überweisungsträger eingetragenen IBAN (internationale Kontonummer) genutzt. Es kann aber vorkommen, dass Sie als Kunde zwar den richtigen Empfängernamen angegeben haben, aber eine falsche IBAN verwenden. 

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Überweisung bemerken und schnell reagieren, können Sie vielleicht noch verhindern, dass das Geld abgebucht wird. In solchen Fällen sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren. Falls es nicht mehr möglich ist, die Überweisung zu stoppen, kann Ihre Bank Ihnen dabei helfen, das Geld vom falschen Empfänger zurückzubekommen. Falls der Empfänger nicht bereit ist, das Geld zurückzugeben, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um den fehlgeleiteten Betrag zurückzuerhalten.

Unberechtigte Abbuchung: Lastschrift widerrufen

Wenn Sie per Lastschrift zahlen, erlauben Sie dem Empfänger mit einem SEPA-Lastschriftmandat, Geld direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Das ist praktisch, weil Sie sich nicht daran erinnern müssen, bestimmte Zahlungstermine einzuhalten oder wiederholt monatliche Rechnungen manuell zu überweisen.

Bei einer Lastschrift können Sie die Abbuchung zurückbuchen: Die Frist hierfür beträgt acht Wochen, Gründe müssen nicht genannt werden. Diese Rückbuchung können Sie im Onlinebanking selbst vornehmen oder Sie wenden sich an Ihre Bank. Wenn Sie die Zahlung nicht durch ein Mandat autorisiert haben, können Sie die Erstattung sogar innerhalb von 13 Monaten verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie ein ursprünglich bestehendes Lastschriftmandat vor der Abbuchung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder gegenüber Ihrer Bank widerrufen hatten. 

Tipp: Behalten Sie Ihre Kontobewegungen stets im Blick. Ganz bequem und unkompliziert geht das im Onlinebanking oder über die Banking-App. So können Sie zeitnah reagieren, wenn vielleicht mal etwas schiefgelaufen ist. 

Weblinks

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