Offener Brief an Länderminister und Senatorin

In einem Offenen Brief an die für Umwelt- und Klimaschutz zuständigen brandenburgischen und sächsischen Minister Vogel und Günther sowie die Berliner Senatorin Schreiner bringen Naturschutzverbände der drei Bundesländer Anforderungen zum Umgang mit dem Wasserhaushalt beim Ausstieg aus der Braunkohle zum Ausdruck.

Nach Auswertung der im Juni veröffentlichten Studie „Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohlenausstieges in der Lausitz“ mussten die Verbände zahlreiche Fehler, Intransparenzen und tendenziöse Aussagen feststellen. „Die Studie nutzt als wesentliche Eingangsdaten Angaben des Kohleunternehmens LEAG, die schon einer stichprobenartigen Überprüfung nicht standhielten.“, sagt René Schuster von der Grünen Liga. Die Studie empfiehlt vor allem technische und naturferne Maßnahmen wie die Überleitung von Wasser aus der Elbe. Diese würden nach Einschätzung der Verbände vor allem dem Bergbauunternehmen nutzen, das damit die geplanten Bergbauseen fluten und so seine Kostenrisiken minimieren würde.

Die Naturschutzverbände haben ihre Forderungen für das weitere Vorgehen in 10 Punkten zusammengefasst. Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg, greift in Hinblick auf den Tagebaubetreiber nur einige heraus: „Wir fordern, dass nun unabhängig geprüft wird, welchen Speicher- und Überleitungsbedarf es nach der Kohle gibt, dass potentielle Nachnutzungen der LEAG-Standorte kritisch auf ihren Wasserverbrauch geprüft werden und dass die Mehrkosten für die Trinkwasseraufbereitung des durch Sulfate belasteten Rohwassers anteilig auf den Verursacher umgelegt werden müssen“.

Notwendig sei es auch, die Ewigkeitslasten der Tagebauunternehmen deutlich zu benennen und deren verursachergerechte und insolvenzfeste Finanzierung zu debattieren. Dazu sollte auch die Einrichtung einer Stiftung geprüft werden.

Wichtig ist den Naturschutzverbände auch, dass sich menschliches Handeln grundsätzlich an den Grenzen der natürlichen Ressourcen orientieren muss. Eine Überschreitung dieser Grenzen durch technische Maßnahmen fortzuschreiben, wird negative Folgewirkungen nicht dauerhaft verhindern können. Finanzielle Mittel sollten zuerst dem Klimaschutz und der Renaturierung von Ökosystemen (Auenentwicklung, Wiedervernässungen und Rückhalt von Wasser in den Einzugsgebieten, Vermeidung von schnellen Oberflächenabflüssen auf den Landwirtschaftsflächen) zufließen, statt die Abhängigkeit von technischen Lösungen immer weiter zu erhöhen.

Die angeschriebenen Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen entscheiden im Rahmen einer „AG Flußgebietsbewirtschaftung“ gemeinsam über die Wasserbewirtschaftung im Spreegebiet.

Die Vergabe der Studie an von der LEAG abhängiges Konsortium im Jahr 2020 war bereits kurz darauf in die öffentliche Kritik geraten. Als Verursacher eines Grundwasserdefizits von etwa 6 Milliarden Kubikmetern und wichtiger Nutzer der empfohlenen Elbeüberleitung dürfte das Unternehmen Interesse daran haben, die Kosten der solchen Überleitung auf die Allgemeinheit abzuwälzen.

Den Offenen Brief finden Sie im Anhang.

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