Einstimmiger Beschluss: Deutlich mehr Geld für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychotherapeutinnen und –therapeuten

Heute hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) einen Anstieg der Honorare für 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Darin enthalten sind ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich für Ärztinnen und Ärzte. Zudem einigten sich Kassen- und Ärzteseite, künftig die Tarifverträge des Praxispersonals zeitnäher zu berücksichtigen. Der EBA setzt sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern zusammen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht. Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten.“

Die Anpassungen im Detail:

  • Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2024 um 3,85 Prozent, das entspricht rund 1,8 Milliarden Euro.
  • Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2024 bei 11,9339 Cent.
  • Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden künftig schneller in den ärztlichen Honoraren abgebildet, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zu entlasten.
Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206288-0
Telefax: +49 (30) 206288-88
http://www.gkv-spitzenverband.de

Ansprechpartner:
Florian Lanz
Leiter des Stabsbereichs Kommunikation, Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206288-4200
Fax: +49 (30) 206288-84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel