Die Gäubahn kann (doch!) weiterbetrieben werden – und die Stadt Stuttgart wird beim Wohnungsbau nicht gestört!

Beim „Faktencheck“ am 25. November 2022 des Interessenverband Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn (GNBB) stimmte vieles nicht, was die Deutsche Bahn und die Landeshauptstadt Stuttgart präsentierten, war nicht relevant, nicht vollständig und einseitig, interessensgeleitet. So lautet die Einschätzung durch die Gutachten im Auftrag der GNBB, die am 19. September in Horb vorgestellt wurden. Wer aufmerksam die Gutachten gelesen und in Horb zugehört hat, dem wurde klar, dass Landes-hauptstadt und DB ausschließlich eigene Interessen verfolgten und ihnen die Belange der Bahnreisenden aus Stuttgart und der Gäubahn-Anlieger-Kommunen gleichgültig sind.

Im Kern war die Aussage der Landeshauptstadt wie der DB am 25. 11. 2022, dass rein technisch und baulich ein Beibehalten von Bahnsteigen, der notwendigen Infrastruktur und der Betrieb der Gäubahn unmöglich sei. Diese zentrale Aussage haben die neutralen Gutachter der GNBB in vornehmen Worten, aber erkennbar, auseinandergenommen und korrigiert. Ein temporärer Weiterbetrieb geht -– wenn man nur will. Es muss ein bewältigbarer baulicher Aufwand betrieben werden und für einige Jahre – bis der Pfaffensteigtunnel fertig ist – wird die Stadt Stuttgart behindert, mehr nicht. Solche Behinderungen sind bei Großvorhaben wie S21 gang und gäbe.

Den Gutachtern wurde nicht die Frage gestellt: Wobei wird die Stadt Stuttgart behindert? Das ist aber von zentraler Bedeutung. Denn ab Sommer 2026 wird aller Voraussicht nach die Landeshaupt-stadt mit dem schrittweisen Abbau der bestehenden Gleisanlagen beginnen. Die Inbetriebnahme von S21, Genehmigungen durch das EBA und geklärte artenschutzrechtliche Belange vorausgesetzt. Beginn von schrittweisen Neubaumaßnahmen auf noch derzeitigem Gleisgelände könnte voraus-sichtlich 2032 sein. Die Antwort auf die nicht bearbeitete Frage: bis ca. 2032 wird die Stadt durch den Weiterbetrieb der Gäubahngleise primär beim Abbau der vorhandenen Gleisanlagen gestört, in weiten Bereichen der 85 ha großen Fläche aber überhaupt nicht.

Die Ergebnisse des bahnbetrieblichen Gutachtens von sma für optimierte „Ersatzlösungen“ enthält wichtige Hinweise und Aussagen: die Varianten über Tübingen oder Renningen sind nicht diskutabel – dies wurde auch von der GNBB so einstimmig beschlossen. Eine Verlängerung der S4 als „Express-S-Bahn“ bis Horb oder Rottweil als Ersatz für heutige Regionalexpresszüge hat hohes Potential und Umsetzungschancen. Die GNBB hat das Land und den Verband Region Stuttgart um die Vertiefung dieses Vorschlags und die Umsetzung per Beschluss gebeten.

Matthias Lieb vom VCD fordert: „Aus Fahrgastsicht ist eine S-Bahn bis Horb/Rottweil in Kombination mit der Fortführung der IC-Züge bis Stuttgart Hbf auf den bestehenden Gäubahngleisen die beste Lösung“. Stefan Frey vom LNV erklärt: „Stuttgart sollte die Scheuklappen absetzen, berechtigte Interessen anderer endlich wahrnehmen und angesichts der Fakten – bis Anfang der 30er Abbau der Gleisanlagen, Wohnungsbau also erst ab ca. 2032 möglich – konstruktiv an Lösungen für die Fahr-gäste mitarbeiten“. Dr. Wolfgang Staiger vom Fahrgastverband PRO BAHN bemerkt: „Die Panoramabahn in Stuttgart wird 2027/28 saniert. Danach gibt es durch das ETCS bis zum Nordhalt keine signaltechnischen Einschränkungen mehr und einer Führung von 3-4 Zügen/h zum Hauptbahnhof steht nichts mehr im Wege“.

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