Verkehrsunfall: Video aus Überwachungskamera nicht verwertbar

Ein Video eines Verkehrsunfalls, das mittels einer stationären Überwachungskamera an einem Haus aufgezeichnet wurde, kann in einem Verkehrsunfallprozess nicht verwertet werden, weil die Daten dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht Geilenkirchen entschieden (Az.: 10 C 114/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG Geilenkirchen .
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