SdK vertritt Anleiheinhaber der ESPG AG auf der Anleihegläubigerversammlung am 4. August 2023

Die ESPG AG hat am 17. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2) zu einer am 4. August 2023 stattfindenden Versammlung der Anleihegläubiger eingeladen. Hintergrund der Anleihegläubigerversammlung ist der Umstand, dass aufgrund des schlechten Immobilienmarktumfeldes sämtliche Refinanzierungsbemühungen der am 1. Oktober 2023 fälligen Anleihe bisher gescheitert sind. Im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung soll daher über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere drei Jahre abgestimmt werden. Im Gegenzug bietet die Gesellschaft eine Zinserhöhung von derzeit 6,00 % p.a. auf 9,5 % p.a. an. Des Weiteren sollen die Anleihegläubiger der Änderung von weiteren Anleihebedingungen, wie zum Beispiel die Neugestaltung des Lone-to-Value Konzeptes und der weiteren Einschränkung der Befugnis der Emittentin, Ausschüttungen vorzunehmen, zustimmen.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet betroffenen Anleiheinhabern an, diese auf der am 4. August 2023 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung und auf eventuell kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten. Ferner prüfen wir aktuell die Stellung eines Gegenantrages, um Verbesserungen zu Gunsten der Anleiheinhaber zu erreichen. Aus Sicht der SdK ist eine Laufzeitverlängerung um weitere drei Jahre aufgrund der aktuellen Lage auf den Immobilienmärkten generell zustimmungsfähig, jedoch erscheint der gebotene Zinssatz von 9,5 % p.a. gemessen an den Risiken fragwürdig. Die SdK fordert in diesem Zusammenhang weitere Informationen, zum Beispiel Details zur Liquiditätsplanung. Ferner ist aus Sicht der SdK das neu implementierende Netto-LTV Konzept zu hinterfragen.

Anleiheinhaber, die sich durch die SdK vertreten lassen wollen, können sich hier unter www.sdk.org/espg für einen kostenlosen Newsletter informieren. Dort finden sich auch alle notwendigen Unterlagen, um sich auf den kommenden Anleihegläubigerversammlungen durch die SdK vertreten zu lassen.

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