Neue Züchtungstechniken: Gesetzesentwurf schafft Handelsbarrieren

Die EU-Kommission ist bemüht, wissenschaftsbasierte Regelungen zum Umgang mit neuen Züchtungstechniken (NZT) zu finden und gleichzeitig gesellschaftliche Bedenken aufzugreifen. Dies erkennt DER AGRARHANDEL (DAH) in seiner ersten Kommentierung des Gesetzentwurfs zur Abgrenzung von GVO und NZT an, der jetzt veröffentlicht wurde. „Die weitgehende Gleichbehandlung von NZT-Pflanzen mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen entspricht dem Konsens der Empfehlungen zahlreicher unabhängiger Wissenschaftler und ist daher folgerichtig“, betont der Geschäftsführer des DAH, Martin Courbier. Dennoch sieht der Verband Probleme auf den Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen zukommen. „Die geplante Schaffung verschiedener Kategorien von Pflanzen, die durch neue Züchtungstechniken entwickelt wurden, zieht im Agrarhandel eine Trennung von Lieferströmen nach sich“, gibt Courbier zu bedenken. Der Regulierungsentwurf sieht vor, dass NZT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 1 fallen, dann vereinfacht in der sog. Kategorie 2 zugelassen werden können, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die den Zielen des „European Green Deal“ entsprechen. Dieser politische Ansatz existiert in anderen Ländern der Welt nicht. In der Folge werden Pflanzen in der EU als Kategorie 2, weltweit aber als konventionell eingestuft. Unter diesen Umständen stellt sich die Frage, wie mit Konsumware dieser Kategorie im internationalen Handel rechtssicher umgegangen werden soll. Auch aus Sicht des Ökohandels bestehen noch Diskussionspunkte.

Mit Blick auf die Wettbewerbsgleichheit innerhalb der EU sorgt das vorgesehene Notifizierungssystem beim DAH für Bedenken. Dieses System gibt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, „begründete Einwände“ vorzubringen. Aus welchen Gründen dies der Fall sein könnte, ist offen. „Wir sehen die Gefahr einer Politisierung, die Prozesse leicht aus dem Gleichgewicht bringen könnte und für Unsicherheiten sorgt“, so Courbier. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, wie aufgeladen die Diskussion rund um NZT ist und wie leicht die Stimme der Wissenschaft überhört wird. „Es wäre wünschenswert, deutliche Grenzen und einen klareren Handlungsspielraum für solche "begründeten Einwände" festzulegen, um den Marktzugang zu erleichtern und bürokratische Hürden zu reduzieren“, fordert Courbier abschließend.

Über den DER AGRARHANDEL – Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V.

DER AGRARHANDEL ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern. DER AGRARHANDEL ging 2022 aus einer Verschmelzung des Bundesverbands Agrarhandel e.V. (BVA) und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG) hervor. Er unterhält Geschäftsstellen in Hamburg und Berlin.

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