Landesapothekerkammer Baden-Württemberg begrüßt Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz

Bei der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz vom 5. bis 6. Juli in Friedrichshafen stand auch die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheken auf der Agenda. In einem Beschluss setzen sich die Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder für eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ein. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK BW) begrüßt dies ausdrücklich.

Konkret sprechen sich die Länder für eine deutlich verbesserte Finanzierung der Apotheken vor Ort und eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung aus. In dem Beschluss weisen die Teilnehmer:innen der Konferenz außerdem auf die negativen Auswirkungen für die flächendeckende Arzneimittelversorgung hin, die mit dem anhaltenden Rückgang der Apothekenzahlen einhergeht.

Dr. Martin Braun, Präsident der LAK BW, freut sich über das klare Bekenntnis der Länder zum Stellenwert der Apotheken vor Ort: „Die Länder haben den Ernst der Lage offensichtlich erkannt. Der Beschluss ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich Maßnahmen im Sinne der flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu ergreifen. Für diese von den Bundesländern unterstützte Initiative von Minister Lucha sind wir sehr dankbar.“

Der Beschluss folgt wenige Wochen nach dem bundesweiten Protesttag der Apotheken am 14. Juni 2023. Präsident Dr. Martin Braun verbucht das als eindeutigen Erfolg: „Wir Apothekerinnen und Apotheker haben unsere Position deutlich gemacht. Um die Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, braucht es neben qualifiziertem Nachwuchs und Rechtssicherheit beim Umgang mit Lieferengpässen auch eine deutliche Anhebung des seit elf Jahren stagnierenden Apothekerhonorars.“

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Länder auf die Seite der Apotheken stellen. Schon im Rahmen der Beratungen zum zwischenzeitlich vom Bundestag beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) mahnte der Bundesrat Änderungen am Entwurf zugunsten der Apotheken an.

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