Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Die ordentliche Hauptversammlung für die Jahre 2020 und 2021 findet am 19. Juli 2023 statt

Die SINGULUS TECHNOLOGIES wird die Hauptversammlung für die Jahre 2020 und 2021 als virtuelle HV ohne physische Präsenz der Aktionäre abhalten. Die Einladung für die Hauptversammlung ist ab dem 7. Juni 2023 auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.singulus.com/de/hauptversammlung/ abrufbar.

Eine Teilnahme an der Hauptversammlung ist nach ordnungsgemäßer Anmeldung unter dem Link https://www.singulus.com/de/hauptversammlung/ im HV-Portal möglich.

SINGULUS TECHNOLOGIES wird dabei sicherstellen, dass

1. die gesamte Hauptversammlung, insbesondere die Abstimmung in Bild und Ton übertragen wird,

2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (elektronische Teilnahme über das HV-Portal) sowie die Vollmachtserteilung möglich sind,

3. den Aktionären eine Möglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird, von ihrem Rede- und Fragerecht Gebrauch zu machen, und

4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

SINGULUS TECHNOLOGIES wird auf der Homepage ein "HV-Portal" für alle Aktionäre und Investoren zur Verfügung stellen, das die wichtigen Informationen beinhaltet und bei Bedarf entsprechend aktualisiert wird. Die gesamte Hauptversammlung wird in diesem Portal übertragen.

Im Interesse einer besseren Antwortqualität und gesteigerten Transparenz hat der Vorstand von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass Fragen bis spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal einzureichen sind. Die ordnungsgemäß eingereichten Fragen werden von der Gesellschaft bis einen Tag vor der Hauptversammlung beantwortet. Die Fragen und die dazugehörigen Antworten werden spätestens ab diesem Zeitpunkt und während der gesamten Hauptversammlung unter https://www.singulus.com/de/hauptversammlung/ abrufbar sein.

In der virtuellen Hauptversammlung können Nachfragen zu den beantworteten Fragen und Fragen zu Sachverhalten gestellt werden, die sich erst nach Ablauf der Frist für die Ausübung des Fragerechts vor der virtuellen Hauptversammlung ergeben haben.

Über die SINGULUS TECHNOLOGIES AG

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen:

• Umweltbewusstsein

• Effiziente Nutzung von Ressourcen

• Vermeidung unnötiger CO2-Belastung

Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

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