Photovoltaik-Strategie 2035: Welche Änderungen die Bundesregierung plant

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Freitag, Mai 16, 2025
Hintergrund
Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent steigen. Der Stromsektor nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist dazu erforderlich. Um deren Ausbau zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun verschiedene Aspekte in einem Strategie-Entwurf zusammengetragen.
Schon jetzt trägt die Stromerzeugung mithilfe von Photovoltaik (PV) zur Energiewende bei. Da gleichzeitig die Abkehr von fossilen Brennstoffen gefordert ist, sollen bis 2030 insgesamt 215 Gigawatt (GW) Anlagen-Leistung als Zwischenziel installiert sein. Dies hat die Bundesregierung im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) auch gesetzlich festgeschrieben.
Wie die folgende Statistik des BMWK verdeutlicht, übertraf der PV-Ausbau im Jahr 2022 bereits den im EEG 2021 angestrebten Ausbau von 63 GW. Deutschlandweit standen 142 GW Leistungskapazität aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung, von denen PV-Anlagen damit rund 47 Prozent einnahmen.
Eckpunkte der Strategie 2035
Die Photovoltaik-Strategie 2035 des BMWK beschreibt insgesamt elf Maßnahmen, um den Zubau von Anlagen kontinuierlich zu steigern.
Steuerliche Auswirkungen
Auch wenn die Aussagekraft des Strategie-Entwurfs aus steuerlicher Sicht gering ist, lassen sich aus den erarbeiteten Maßnahmen verschiedene Rückschlüsse ziehen.
Neben den Gesetzesänderungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 bei Einkommensteuer und Umsatzsteuer plant das BMWK folgende Neuregelungen:
Die steuerrechtliche Umsetzung der Maßnahmen liegt beim Bundesfinanzministerium. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber weitere Rechtsnovellen plant, die speziell auf die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen abzielen.
Gesetzentwurf zur Grundsteuer bei PV-Anlagen
Ecovis in München hat im Sinne der Mandanten einen Gesetzentwurf erarbeitet, den Verbände und Stromerzeuger der Bundesregierung weitergeleitet haben.
Denn: „Geeignete Grundstücke für die Installation der gewünschten Freiflächenanlagen sind oft in der Land- und Forstwirtschaft zu finden“, sagt Ernst Gossert, Steuerberater bei Ecovis in München. Er hat den Gesetzentwurf federführend gestaltet.
Landwirte, die land- und forstwirtschaftliche Flächen für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung stellen, haben ein Problem: die Bewertung der Grundstücke als Grundvermögen. Dadurch entfallen zahlreiche Begünstigungen. Das BMWK plant mit der PV-Strategie 2035 jedoch, Freiflächenanlagen verstärkt zu fördern.
Der Gesetzentwurf von Ecovis sieht daher vor, entsprechende Flächen auch dann als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten, wenn die Eigentümer sie für Freiflächenanlagen nutzen.
„Dies würde Land- und Forstwirte bestärken, ihre Äcker für die Errichtung von Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen“, weiß Gossert.
Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber in der aktuellen Legislaturperiode auf den Vorschlag von Ecovis reagiert. Eine positive Rückmeldung kam bisher nur aus Bayern. Hier wird die Grundsteuer für Freiflächenanlagen ab 2025 ermäßigt, da die Freiflächen in die günstigere Grundsteuer A einbezogen werden.
Fazit
Es ist zwar offen, wann und in welcher Form die Strategie des BMWK umgesetzt wird. „Es ist jedoch sinnvoll, den generellen Ausbau von erneuerbaren Energieträgern stets einige Jahre im Voraus zu planen“, sagt Gossert.
Auch das Jahressteuergesetz 2022 hat weitreichende Gesetzesänderungen gebracht. Wie diese in der Praxis anzuwenden sind, muss der Gesetzgeber jedoch noch abschließend erläutern. Ebenso ist nicht geklärt, ob der Gesetzentwurf Einzug in kommende Gesetzesnovellen findet. „Wir verfolgen die geplanten Maßnahmen der PV-Strategie 2035 daher weiter, um aus steuerrechtlicher Sicht gegebenenfalls Einfluss zu nehmen“, erklärt Ecovis-Experte Gossert.
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