Fehlende Eintragung kann teuer werden

Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald weist darauf hin, dass für Unternehmen die Schonfristen für Bußgelder bei fehlender Eintragung ins Transparenzregister ablaufen. Bereits vor einigen Jahren wurde die Verpflichtung zur Eintragung in das Transparenzregister für bestimmte Vereinigungen und Gesellschaften im so genannten Geldwäschegesetz festgeschrieben. „Dort müssen wirtschaftlich Berechtigte angegeben werden, um Straftaten, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche leichter aufklären zu können“, erklärt Rechtsexperte Jürgen Gergely von der Handwerkskammer.

Bislang gab es bei Verstößen gegen die Verpflichtung noch Schonfristen für Unternehmen, die nun nach und nach auslaufen. Bei fehlender, falscher oder unvollständiger Eintragung können dann Bußgelder in einer Höhe von bis zu 150.000,- Euro verhängt werden. Für Aktiengesellschaften ist die Schonfrist bereits zum 1. April 2023 abgelaufen. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, (europäische) Genossenschaften und Partnerschaften gilt die Schonfrist noch bis zum 30. Juni 2023 und für sonstige Gesellschaften, insbesondere eingetragene Personengesellschaften, bis zum 31. Dezember 2023.

„Wer bisher noch keine Meldung vorgenommen hat, sollte dies dringend nachholen, da auch eine verspätete Meldung sich positiv auf ein mögliches Bußgeld auswirken kann“, rät Jürgen Gergely den Handwerksbetrieben. Eine Meldung zum Transparenzregister kann online auf www.transparenzregister.de erfolgen.

Ansprechpartner zu Rechtsthemen ist bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Jürgen Gergely, Telefon 0621 18002-157, E-Mail: juergen-andreas.gergely@hwk-mannheim.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Marina Litterscheidt
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: marina.litterscheidt@hwk-mannheim.de
Karin Geiger
Kommunikation, Medien, Marketing
Telefon: +49 (621) 18002-105
Fax: +49 (621) 18002-152
E-Mail: geiger.k@hwk-mannheim.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel