Versicherte erhalten weiter Coronaschutzimpfungen in der Arztpraxis

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen haben sich heute über die Einführung der Coronaschutzimpfung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.

Danach wird die Covid-19-Impfung nach Ablauf der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 8. April mit 15 Euro vergütet. Alle gesetzlich Versicherten erhalten daher auch nach Ostern ihre Corona-Impfung wie gewohnt in ihrer Arztpraxis. Grundlage der Verständigung war, dass es auch bei der Grippeschutzimpfung zu einer adäquaten Vergütungsanpassung gekommen ist. 

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DIE VERBÄNDE DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN IN NIEDERSACHSEN

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BKK Landesverband Mitte, Regionalvertr. Nieders., Tel. 0391 – 5554-157

IKK classic, Tel. 040 – 54003 460014

KNAPPSCHAFT – Regionaldirektion Nord, Tel. 040-30388 1822

SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Tel. 0561 785-0

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertr. Niedersachsen, Tel. 0511 – 30397-50

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), Tel. 0511 380-​3195

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