„GEG-Novelle demotiviert die Bauherren!“

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Mittwoch, Apr. 30, 2025
Es werde mit einer Vielzahl kleinteiliger technischer Erfüllungsoptionen massiv in die Gestaltungsfreiheit der Gebäudeeigentümerinnen eingegriffen und planende und beratende Sachverständige sowie das Handwerk erheblich in ihren Möglichkeiten positiv zur Klimawende beizutragen eingeengt. Mögliche technische Entwicklungen würden stark eingeschränkt. Teilweise stünden die technologiefokussierten Vorgaben im Widerspruch zu praktischen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten (z.B. im Bereich der Nutzung von blauem Wasserstoff.) Das Energieberater-Netzwerk erachte es als kontraproduktiv, kleinteilige Erfüllungsoptionen in ein Gesetz aufzunehmen und diese dann wieder durch inkonsistente Ausnahmeregelungen, die auch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger missachten, zu entkräften.
Im Einzelnen fordert das DEN,
DEN-Vorständin Dipl.-Ing. Marita Klempnow:
In der beschlossenen GEG-Novelle wird komplett auf die Umsetzung von Effizienzanforderungen (Endenergiestandards) durch die Gebäudehülle verzichtet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein hoher Wärmeschutzstandard nicht als Erfüllungsoption dienen soll. Insbesondere fehlt auch der Ansatz, wie die EU- Regelungen zur Energieeffizienz der Gebäudehülle umgesetzt werden sollen. Der Einsatz Erneuerbarer Energien wird absehbar für zu schlecht sanierte Gebäude nicht ausreichen, deshalb muss es auch eine Mindestanforderung an die Endenergie geben. Wohnungsbauunternehmen, die in der Vergangenheit mit einem hohen Wärmeschutzstandard die Vorgaben des GEG umgesetzt haben, müssen jetzt im Fall des Heizungsaustausches noch einmal erhebliche Investitionen tätigen, die am Ende zu Mietsteigerungen führen werden. Insgesamt sehen wir die Gefahr, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Demotivation und zu Verweigerungshaltungen bei Gebäudeeigentümern führen wird.“
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss über 900 Ingenieuren, Architekten und Technikern. Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.
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