Drogenverherrlichung bei TikTok & Co. weit verbreitet – Angebote dürften laut Gesetz nicht frei zugänglich für Minderjährige sein

Burkhard Blienert (Drogenbeauftragter) und Dr. Marc Jan Eumann (KJM) fordern nach Medienanstalten-Studie mehr Verantwortung von Anbieter*innen und Plattformen

Junge Musiker*innen besingen in ihren Musikvideos ihre Drogenexzesse und bebildern das mit entsprechendem Partyambiente. Joints werden gedreht, an Bongs gezogen und codeinhaltiger Hustensaft mit Sprite gemixt. Bei Instagram, TikTok und YouTube beschreiben Influencer*innen mit großer Reichweite, welche Drogen am besten wirken oder teilen „den Trip ihres Lebens“.

Kein Einzelfall: Drogenverherrlichung und -verharmlosung sind bei rund 60 % der geprüften Angebote zu finden, so das Ergebnis einer neuen Studie der Landesmedienanstalten im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Als erstrebenswerte Selbsterfahrung oder Problemlöser wird der Konsum in den untersuchten Angeboten bei YouTube, TikTok oder Instagram häufig dargestellt. Die jugendaffine Ansprache und Gestaltung sowie der Einsatz von Humor und Memes machen die Videos, Storys und Posts gerade für die junge Zielgruppe spannend.

Experten wie Burkhard Blienert (Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen) und Dr. Marc Jan Eumann (Vorsitzender der KJM und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz) sehen dringenden Handlungsbedarf. Bewegen sich Plattformen und Anbieter*innen nicht, werden entsprechende Verfahren eingeleitet.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Es gibt einen klaren Befund: Alkohol- und Drogenkonsum wird verherrlicht. Und weil der Befund so eindeutig ist, müssen die Anbieter*innen und die Plattformen ihrer gesetzlichen Verantwortung nachkommen und technische Mittel oder Alterskontrollen vorschalten oder andernfalls entsprechende Inhalte löschen. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gibt klare Regeln vor, werden diese nicht eingehalten, werden wir tätig.“

Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, ergänzt: „Der Befund ist wirklich erschreckend. Eines muss klar sein: Auch die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum – kein Wildwest! Wenn Inhalte Alkohol, Nikotin, Drogen oder auch Glücksspiel verherrlichen, dann dürfen sie für Jugendliche nicht zugänglich sein! Ich erwarte von Anbieterinnen, Anbietern und Plattformen, dass ihnen das Wohl ihrer Nutzerinnen und Nutzer ein Anliegen ist und sie konsequent für Jugendschutz sorgen. Dazu sind sie rechtlich verpflichtet, es sollte aber auch so eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn sie dem aber nicht nachkommen, dann ist natürlich die Aufsicht gefragt, der ich hier ganz explizit den Rücken stärken möchte.“

Über 160 Angebote geprüft – über die Hälfte enthält Verstöße

Rund 160 Angebote reichweitenstarker Influencer*innen bei YouTube, TikTok und Instagram prüften die Mitarbeiter*innen der Landesmedienanstalten auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. In den auffälligen Angeboten wurde insbesondere Alkohol thematisiert (39 Fälle). Das Thema Cannabis folgte an zweiter Stelle mit 16 Fällen. Bei sieben weiteren Angeboten standen sowohl Alkohol als auch Cannabis im Mittelpunkt. Die übrigen (33) befassten sich mit anderen Suchtmitteln wie MDMA (Ecstasy), Halluzinogenen (z. B. LSD, Pilze) oder Opiaten (z. B. Codein) bzw. Mischformen.

An der Spitze mit den meisten mutmaßlichen Verstößen lag Instagram, gefolgt von YouTube und TikTok. Der Großteil der vermuteten Verstöße liegt im Bereich der Entwicklungsbeeinträchtigung, in neun Fällen liegt ein Anfangsverdacht auf eine offensichtlich schwere Jugendgefährdung vor. Darüber hinaus fand sich in einigen Angeboten ein Anfangsverdacht auf Verstöße gegen die Bestimmungen zum Jugendschutz in der Werbung.
Kurz: Die Angebote dürften laut Gesetzeslage nicht frei zugänglich für Minderjährige sein.

Erste Verfahren eingeleitet

Social-Media-Angebote wie Instagram und TikTok sowie die Video-Plattform YouTube gehören laut JIM-Studie 2022 zu den wichtigsten von Jugendlichen genutzten Medien und erzielen hohe Reichweiten. Auch sind immer jüngere Kinder regelmäßig online. Eine Alterskontrolle ist daher unerlässlich, um Kinder vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Verstöße müssen umgehend gelöscht werden.

Die Landesmedienanstalten haben zu ersten Verdachtsfällen bereits Verfahren eingeleitet und Angebote, bei denen Anbieter*innen unbekannt sind, bei den Plattformen gemeldet. Die Reaktionen der Angeschriebenen zeigen, dass ein hohes Interesse besteht, die Angebote gesetzeskonform zu gestalten. So sperrte Meta die betroffenen Angebote bereits. Auch TikTok löschte bereits zahlreiche Inhalte. Auf YouTube wurden zahlreiche Videos in den 18er-Bereich verschoben oder mit einer DE-Sperre für Nutzer*innen aus Deutschland gesperrt.

Hier geht’s zum Bericht zur Schwerpunktanalyse, und hier zur Kurzfassung des Berichtes.

Hier geht’s zum Video-Interview mit Burkhard Blienert, Dr. Marc Jan Eumann und Nadin Weber (Referentin für Medienaufsicht, Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern).

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