Reiseversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten

Seine Reise in die USA hatte der Mann mit Bonus-Flugmeilen bezahlt. Als er kurz vor Abreise erkrankte und den Flug nicht antreten konnte, stornierte er die Reise. Dabei verlor er die eingesetzten Bonusmeilen allerdings – so sahen es die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vor. Daraufhin bemühte der Mann seine Familienversicherung, die auch eine Reiserücktrittversicherung enthielt. Damit waren Reisekosten bis zu 3.000 Euro abgesichert. Nach zwei verlorenen Instanzen wanderte der Fall bis vor den Bundesgerichtshof. Und dort urteilten die Richter, dass auch Bonusmeilen zu den vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten gehörten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass lediglich die Höhe der Entschädigung bzw. der Wert der eingesetzten Bonusmeilen noch zu klären ist (Az.: IV ZR 112/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel