Hinweisgeberschutzgesetz: Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten müssen

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Mittwoch, Juli 30, 2025
Verstöße gegen den Daten- oder den Arbeitsschutz, aber auch Steuerhinterziehung, Betrug oder Korruption: Das alles gibt es in vielen Unternehmen. Dabei kostet regelwidriges Verhalten oft sehr viel Geld. Überdies entstehen häufig wirtschaftliche Schäden und die Reputation des Unternehmens verschlechtert sich.
Taten werden zwar oft durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als erstes entdeckt, aber aus Angst vor Konsequenzen, etwa dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes, nicht offengelegt. Diese Whistleblower will das neue Gesetz in Deutschland nun schützen.
Das Gesetz bezieht nicht nur die Hinweisgebenden mit ein: Wenn unrichtige Informationen aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung an die Öffentlichkeit kommen, haben Unternehmen Anspruch auf Ersatz des Schadens.
Was private Unternehmen tun müssen
Was Sie beachten müssen
Wie Ecovis die Unternehmen unterstützt
Ecovis stellt speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen Lösungen bereit, die dem Gesetz entsprechen und die keiner Zustimmung des Betriebsrats unterliegen. Eine Implementierung im Unternehmen oder auf dem eigenen Server sind nicht notwendig.
„Wir haben hierfür eine Ecovis-Hinweisgeberstelle eingerichtet, um unsere Mandantinnen und Mandanten zielgenau unterstützen zu können“, sagt Ecovis-Expertin Janika Sievert in München.
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
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