HanseYachts beschließt angekündigte kompensierende Bezugsrechtskapitalerhöhung

Der Vorstand der HanseYachts AG (ISIN: DE000A0KF6M8, WKN: A0KF6M) hat heute die in der Ad-hoc Mitteilung vom 8. Dezember 2022 angekündigte kompensierende Bezugsrechtskapitalerhöhung im Umfang von bis zu EUR 713.794,00 durch Ausgabe von bis zu 713.794 neuen Aktien beschlossen und wird diese dem Aufsichtsrat am Nachmittag zur Freigabe vorlegen.

Im Rahmen dieser Bezugsrechtskapitalerhöhung sollen die Aktionäre neue Aktien der Gesellschaft gegen Bareinlagen zu den gleichen wirtschaftlichen Konditionen zeichnen können, wie die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA („AURELIUS“) in den Kapitalerhöhungen vom 8. Dezember 2022, um so die quotale Verwässerung ihrer Beteiligung durch die Bar- und Sachkapitalerhöhung ausgleichen zu können. Um das zu ermöglichen, haben sich AURELIUS und die HY Beteiligungs GmbH, eine Tochtergesellschaft von AURELIUS, bereiterklärt, im Rahmen dieser kompensierenden Barkapitalerhöhung zugunsten der anderen Aktionäre der Gesellschaft auf Bezugsrechte zu verzichten. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien aus der kompensierenden Barkapitalerhöhung wird voraussichtlich am 2. Februar 2023 beginnen und bis zum 16. Februar 2023 laufen.

Im Rahmen der kompensierenden Barkapitalerhöhung werden Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit haben, für jeweils 9 alte Aktien 2 neue Aktien zum Bezugspreis zu erwerben. Der Bezugspreis für jede neue Aktie soll EUR 2,86 betragen; das entspricht dem Betrag, zu dem auch AURELIUS die Aktien aus der Bar- und Sachkapitalerhöhung vom 8. Dezember 2022 gezeichnet hat.

Neue Aktien, die nicht durch die Ausübung von Bezugsrechten bezogen wurden, sollen nach Ablauf der Bezugsfrist Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden.

Das Bezugsangebot, dem Sie die weiteren Einzelheiten der Durchführung der kompensierenden Barkapitalerhöhung entnehmen können, wird voraussichtlich am 2. Februar 2023 im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.

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