Gerichtsentscheidungen zu Green Claims und Klimaneutralität

Aktuell gibt es immer noch keine eindeutige gesetzlich verpflichtende oder allgemein anerkannte Regelung zum Umgang mit „Klimaneutralitäts“-Aussagen. Auf EU-Ebene werden aufgrund der aktuellen Krisen die Regelungen von sogenannten Green Claims nicht weiter vorangetrieben. Auch auf deutscher Ebene scheint es keine Gesetzesinitiativen in dieser Richtung zu geben.

Der derzeit einzige Standard, an dem sich Unternehmen orientieren können, ist der britische Standard BSI PAS 2060. International befindet sich die Norm ISO 14068 zur Regelung der Anforderungen an Klimaneutralität von Unternehmen weiterhin in Entwicklung. Ein Abschluss des Normungsvorhabens ist für Ende 2023 angesetzt.

Was sind die Grundlagen der Gerichtsurteile?

Bislang beziehen sich die Gerichtsentscheide durchweg auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der „Klimaneutralitäts“-Behauptungen. Bei den Klagenden handelt es sich in der Regel um Marktbegleiter oder Umweltorganisationen. Bilanzgrenzen oder konkrete Anforderungen sind aktuell noch kein Bestandteil der Klagen, da keine einheitlich anerkannten Regelungen vorliegen.

Worauf sollte bei einer belastbaren Klimaneutralitätsaussage geachtet werden?

Möchte ein Unternehmen mit einer solchen Aussage werben, sollte immer klar sein, auf welches Objekt bzw. Systemgrenzen (Unternehmen, Produkt, …) sich diese Aussage bezieht. Bei Klagen wurde schon unterschiedlich entschieden, je nachdem, ob das „Klimaneutralitäts“-Siegel in das Firmenlogo integriert oder separat auf dem Produkt abgebildet wurde.

Zudem sollte auch die Wahl der Bilanzgrenzen nachvollziehbar und transparent dargestellt werden. Gerade mit Blick auf vor- und nachgelagerte Emissionen, sog. Scope 3 Emissionen, sollte eindeutig kommuniziert werden. Zudem empfiehlt die GUTcert auch größtmögliche Transparenz bezüglich etwaiger Emissionsreduktions- und Kompensationsmaßnahmen und der genauen Kompensationsprojekte.

Über die GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GUTcert GmbH
Eichenstraße 3b
12435 Berlin
Telefon: +49 (30) 2332021-0
Telefax: +49 (30) 2332021-39
http://www.gut-cert.de

Ansprechpartner:
Florian Himmelstein
E-Mail: florian.himmelstein@gut-cert.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel