Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 02.02.2023 neben der Maskenpflicht im Personenfernverkehr auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben wird.

Außer in der medizinischen Versorgung und Pflege entfallen somit sämtliche Pflichten für Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus umzusetzen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt dennoch, die gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, weiterhin die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bzw. der zuständigen Gesundheitsbehörden zu beachten und ggf. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten beizubehalten.

Sicheres und gesundes Arbeiten hat jederzeit höchste Priorität – nicht nur in einer pandemischen Lage.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

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