Regenbogenfamilien und Mehr-Elternschaft: Kinderrechte sind nicht verhandelbar

In der Diskussion um Regenbogen -Familien geht es bisher ausschließlich um die Interessen von Erwachsenen. Allein zugunsten einer kleinen gesellschaftlichen Gruppe drohen Lobby-Gesetze Kinderrechte auszuhebeln. Und dass, obwohl es Lösungen gibt, die die Bedürfnisse von Kindern und Erwachsenen vereinen könnten. 

Im aktuellen Diskussionspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung „Ein Kind – viele Eltern“ wird auf die vom Gesetzgeber geplante „Verantwortungsgemeinschaft“ als Mehreltern-Regenbogenfamilie eingegangen. Festgestellt wird, „dass die Perspektive von Kindern in der bisherigen Diskussion keine Rolle spiele“. Diesen Missstand beklagt auch der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) seit Jahren.

Dazu Markus Witt, Bundesvorstand des (VAfK) und zu diesem Thema Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages:

„Kinder haben eigene Rechte, zu deren Einhaltung sich die Bundesrepublik Deutschland durch Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat. Es ist erschreckend, dass die Grundrechte von Kindern, welche sogar ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, für Lobby-Politik und die subjektivistischen Interessen von Erwachsenen geopfert werden sollen. Interessengruppen, Parteien und das Bundesjustizministerium sollten schleunigst umsteuern. Wir haben bereits 2019 Konzepte vorgelegt, wie auch für Regenbogenfamilien eine kinderrechts- und kinderbedürfnisorientierte gesetzliche Ausgestaltung möglich ist“. Auch die bislang nicht geregelten Fragen von Patchwork-Familien könnten so gelöst werden. 

Das Papier der Konrad-Adenauer-Stiftung weist auf erhebliche, erwiesene Entwicklungsrisiken für Kinder hin, welche nicht ignoriert werden dürfen.

Unverständnis besteht beim VAfK, dass zu den seit Jahrzehnten überfälligen Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts, von denen weitaus mehr Eltern und Kinder betroffen sind, aus dem Bundesjustizministerium bisher überhaupt keine Verlautbarungen zu vernehmen sind. Eine erneute Verschleppung wie in den letzten zwei Legislaturperioden dürfe es nicht geben.

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