Geo-Naturpark und HessenForst schließen Kooperationsvertrag

Zum 1. Januar 2023 heben der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und HessenForst ihre Zusammenarbeit auf eine neue Ebene und schließen einen Kooperationsvertrag. Die Vereinbarung sieht vor, dass sämtliche vorhandene und künftige Geo-Naturpark-spezifische Infrastruktur auf hessischem Staatswaldgebiet beim Geo-Naturpark zentral erfasst wird, einschließlich der jeweiligen Eigentums- und Nutzerverhältnisse der Mitgliedskommunen.

Dem Vertrag vorausgegangen ist der Beschluss der AG Hessische Naturparke, der vorsah, dass alle Hessischen Naturparke mit dem Landesbetrieb HessenForst einen Kooperationsvertrag zur jeweiligen Naturpark-spezifischen Infrastruktur, die sich auf Staatswaldgebiet befindet, abschließen. Der Vertrag umfasst die Forstämter Beerfelden, Darmstadt, Dieburg, Groß-Gerau, Lampertheim und Michelstadt, die Landesbetriebsleitung des Landesbetriebs HessenForst (Kassel) unterstützte die Verhandlungen und den Vertragsabschluss.

Christian Engelhardt, 1. Vorsitzender des Geo-Naturparks, führt aus: „Wir freuen uns sehr, dass wir nach intensiven und einvernehmlichen Verhandlungen zu einem für beide Seiten sehr guten Ergebnis gekommen sind und so unsere erfolgreiche Kooperation zur nachhaltigen Entwicklung unserer Region mit neuem Elan fortsetzen können. Außerdem verbessert sich für unsere Mitgliedskommunen die finanzielle Unterstützung für den Unterhalt und das Instandsetzen der von ihnen genutzten Geo-Naturpark-Wanderparkplätze.“

Auch Werner Kluge, Bereichsleiter Dienstleistung Hoheit bei HessenForst im Forstamt Lampertheim, das federführend und in Abstimmung mit den Nachbarforstämtern die Verhandlungen geführt hat, ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden: „Die neue Vereinbarung stellt unsere gemeinsame Arbeit auf eine neue Ebene. Die gesamte Geo-Naturpark-spezifische Infrastruktur wurde nun zentral erfasst und dokumentiert und der Geo-Naturpark ist für uns der alleinige vertragliche Ansprechpartner. Auch die bestehenden Pflichten und entstandene Rechtsfragen sind damit eindeutig geregelt, das gibt Handlungssicherheit und vereinfacht die Zusammenarbeit aus unserer Sicht ungemein.“

Der Kooperationsvertrag bezieht sich auf folgende Geo-Naturpark-spezifische Infrastruktur:
• Jugendzeltplätze, Grillhütten usw., die der Geo-Naturpark im Rahmen von Pachtverträgen selbst nutzt.
• Lehrpfade, Wanderwege, Geopunkt- oder MTB-Informationstafeln und Schutzhütten im Geo-Naturpark, die sich im Eigentum der Kommunen befinden.
• Wanderparkplätze als Ausgangspunkte von Rundwanderwegen, die oft auch von den Kommunen genutzt werden.
• MTB-Strecken, die der Geo-Naturpark im Auftrag der Kommunen im Rahmen der jährlichen Projektmeldungen ausweist.

Neu im Vertrag geregelt ist, dass die Lasten für die Wanderparkplätze ausgewogen verteilt wurden. So kann HessenForst Unterhalt und Instandsetzen der Parkplatzflächen mit 50 Prozent unterstützen. Für den verbleibenden Rest können Mitgliedskommunen künftig vom Geo-Naturpark im Rahmen der jährlichen Projektanmeldungen Unterstützung mit einem Fördersatz von 40 Prozent beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Flächen nicht versiegelt und regionsspezifische Lockermaterialien verwendet werden.

An der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht ändert sich durch den neuen Vertrag im Wesentlichen nichts. Sie liegt je nach Kategorie entweder beim Geo-Naturpark, sofern dieser Eigentümer oder Pächter von Flächen ist, oder bei den Kommunen, die etwa Eigentümer von Informationstafeln oder Schutzhütten sind bzw. Wanderparkplätze nutzen. Bei Mountainbike-Strecken gibt es weder eine Verkehrssicherungspflicht durch den Geo-Naturpark noch durch HessenForst, denn die Nutzung erfolgt nach Hessischem Waldgesetz im Rahmen des freien Waldbetretungsrechts und der damit verbundenen Inkaufnahmen von waldtypischen Gefahren.

Das weitere Procedere wollen Geo-Naturpark und HessenForst möglichst pragmatisch und einfach für die Kommunen handhaben: Mit dem Inkrafttreten des Kooperationsvertrages erfolgte eine Bestandsaufnahme der bestehenden Infrastruktur. Auf dieser Grundlage geben die betroffenen Kommunen anschließend entsprechende Eigentümer- und Nutzererklärungen ab, die dem Vertrag beigefügt werden. Somit entfallen künftig die bisher fälligen Gestattungsverträge und damit verbundenen Einzelverhandlungen über mehrere Forstamtsbezirke hinweg – eine Vereinheitlichung und zugleich Verschlankung der bestehenden Strukturen.

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