Wahnsinn Gesundheitswesen: Werden den Patienten Knorpeltherapien indirekt vorenthalten?

Lange war die autologe Chondrozyten Transplantation umstritten. Doch inzwischen hat diese Art der Knorpeltherapie ein hohes Evidenzlevel erreicht und verhilft Tausenden Patienten zurück zur Bewegung in einem beschwerdefreien Alltag. Warum sie trotz hinreichender Indikation oft nicht angewendet wird, darüber referiert Dipl. Kaufmann André Roeder auf dem 33. Jahreskongress des BVASK.

Bei der Autologen Chondrozyten Transplantation, kurz ACT, wird dem Patienten Knorpel, zum Beispiel aus dem Knie, entnommen, biotechnologisch im Labor angezüchtet und vermehrt und danach wieder zurück in das Gelenk gegeben. Die etablierte Methode wurde im regulären Leistungskatalog der Kassen aufgenommen und wird für das Kniegelenk von den gesetzlichen Krankenkassen auch erstattet. Aber: der Medizinische Dienst streicht häufig NACH erfolgter Transplantation noch die Leistungen. Die Begründung: Eine ACT sei „nicht notwendig gewesen“.

André Roeder erklärt: „Dabei wird oft sozialmedizinisch argumentiert, nicht fachlich. Den Krankenhäusern wird häufig eine ´primäre Fehlbelegung´ der Kapazitäten vorgeworfen.“

Hintergrund: die Therapie selbst wird von Niedergelassenen Orthopäden in Belegkliniken durchgeführt. Und während der Niedergelassene Facharzt sein Geld für die erbrachte Leistung bekommt, bleibt die Klinik bei Streichung der Leistung im Nachhinein auf ihren Kosten sitzen. Deshalb nehmen einige Kliniken Abstand von dieser Methode, obwohl sie doch so sehr hilft. Schon nach 1-2 Jahren geht die Schere der Patienten, die bei entsprechenden Knorpeldefekten mit oder ohne ACT therapiert wurden, weit auseinander. Während die einen sogar umfangreich Sport treiben können, haben die anderen mit erneuten Schmerzen und Defekten zu kämpfen.

Künftig sollen niedergelassene Orthopäden die ACT ambulant komplett vornehmen können. Die Bewertungsmaßstäbe dafür werden derzeit gesetzt. Doch wenn dann durch den Medizinischen Dienst viele Regressforderungen kommen, wird es auch in der ambulanten „Branche“ keiner mehr übernehmen wollen. Dabei gibt es bei größeren Knorpeldefekten nicht einmal eine echte Alternative – denn die wäre ein künstliches Kniegelenk. Dies wäre aber mit 45 bis 57 Jahren weitaus zu früh, zumal Prothesen auch heute erst rund 15 Jahre halten.

Die Problematik der ACT zeigt einen von vielen Bausteinen, die die Ambulantisierung des Gesundheitssystems gefährden. Und: die Patienten „im Regen stehen“ lassen.

Dieses und weitere spannende Themen auf dem BVASK-Kongress am 27. und 28. Januar 2023 in Düsseldorf.

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