Ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas und Wärme: Abrechnungen unbedingt kontrollieren

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Freitag, Juni 6, 2025
Was im Gesetz geregelt ist
Grundsätzlich gilt die niedrigere Mehrwertsteuer nur für Gaslieferungen über das Erdgasnetz. Dabei ist es nicht entscheidend, um welche Art von Gas es sich handelt – also etwa Biogas oder Erdgas. Somit gilt die Umsatzsteuersenkung beispielsweise nicht für Kartuschen. Ermäßigt ist auch
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt überdies für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz. Begünstigt ist die Lieferung von Wärme aus einer Wärmeerzeugungsanlage.
Das Bundesfinanzministerium erläutert in einem Schreiben die wichtigsten Fragen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte am 25. Oktober 2022 nun, wie die Neuregelung im Einzelnen auszulegen ist (III C 2 – S 7030/22/10016 :005). Das Wichtigste im Überblick:
Diese Regeln gelten jetzt für Versorger und Verbraucher
Viele der neuen Regeln gelten künftig für Versorger, die die Abrechnungen für Unternehmen erstellen.
Das sollten Sie beachten
„Die Neuregelung ist so kompliziert, dass schnell Fehler bei der Abrechnung passieren können. Wir empfehlen Unternehmern und Verbrauchern, ihre Gas- und Wärme-Abschlussrechnungen akribisch zu überprüfen“, sagt Steuerberaterin Lippacher. Kurz zusammengefasst heißt das: Liegt der Zeitpunkt der Rechnung zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 gilt für die komplette Lieferung der ermäßigte Steuersatz. „Sollte bei Abschlagsrechnungen noch der reguläre Steuersatz ausgestellt sein, ist dies kein Problem, wenn die Endabrechnung stimmt. Wir beraten Sie dazu gerne“, sagt Steuerberaterin Veronika Lippacher
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