Whistleblowing: Mehr Schutz für Hinweisgeber

Leitkongress für Führungskräfte: Kongress Pflege findet am 27. und 28. Januar 2023 in Berlin statt | Neues Whistleblower-Gesetz: Unternehmen müssen Meldesystem einrichten | Noch mehr Recht: Pflege-Recht-Tag ergänzt Hauptprogramm

Edward Snowden und Julian Assange – die zwei berühmten Beispiele für Whistleblowing machen wenig Mut. Bisher liefen auch Hinweisgeber im Gesundheitswesen Gefahr, als Nestbeschmutzer bestraft zu werden. „Mit der europäischen Whistleblower-Richtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt wird, bekommen Hinweisgeber zum ersten Mal rechtlichen Schutz vor Repressalien“, betont Stephan Kreuels, Fachanwalt für Strafrecht in Münster. Der Experte für Pflegerecht wird das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das demnächst in Kraft treten wird, auf dem Kongress Pflege 2023 vorstellen. Der Kongress mit einem breiten Programm und Themen aus Management, Personal, Bildung, Politik und Praxis – ausgerichtet vom Springer Medizin Verlag mit seinem Geschäftsbereich Springer Pflege – findet dieses Mal wieder in Präsenz am 27. und 28. Januar 2023 in Berlin statt. Traditionell wird dort auch juristischen Themen viel Platz eingeräumt: Der Pflege-Recht-Tag, der in den Kongress integriert ist, wartet dieses Jahr mit sechs juristischen Fachseminaren zusätzlich zum Hauptprogramm auf.

Betrug, Korruption, Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze, Pflegefehler, auch fahrlässiges Fehlverhalten – sämtliche Straftaten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten können nach dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden. Das Gesetz schreibt Unternehmen vor, eine interne Meldestelle einzurichten, die sowohl einen schriftlichen, mündlichen als auch persönlichen Meldeweg ermöglicht. „Ein Telefon, ein Briefkasten oder eine E-Mail-Adresse sowie eine geschulte Person, die Hinweise entgegennimmt und bearbeitet – das ist die Mindestanforderung für ein Hinweissystem“, sagt Kreuels. Doch Anonymität ist damit nicht gewährleistet. Die optimale Lösung, so der Pflegerecht-Experte: Das Meldesystem an einen fachkundigen Dritten outsourcen, verbunden mit einem webbasierten Hinweissystem, das automatisch anonymisiert, also auch die Stimme verfälscht und Absenderdaten von Dokumenten aus dem System entfernt. Für Pflegeunternehmen und Kliniken hat ein solches Meldesystem Vorteile: „Es fördert eine wertschätzende Unternehmenskultur und bietet eine weitere Sicherheitsstufe, Missstände intern zu lösen, bevor Mitarbeitende sich an externe Stellen wenden“, so Kreuels. 

Krankenhausstrukturen der Zukunft, PPR 2.0, Pflegekräfte gewinnen und halten, Integration internationaler Pflegekräfte, New Work – das sind Beispiele für Themen, die die über 1.700 Kongressteilnehmer*innen an den zwei Kongresstagen erwartet. Im Rahmen einer feierlichen Abendveranstaltung wird der Pflegemanagement-Award 2023 in den Kategorien Nachwuchs-Pflegemanager*in und Pflegemanager*in des Jahres verliehen. 

Springer Pflege (www.springerpflege.de) ist Anbieter qualitativ hochwertiger Fachinformationen und Services für alle Professionals in der Pflege im deutschsprachigen Gesundheitswesen – von der professionellen Pflege bis hin zu pflegenden Angehörigen. Die Angebotspalette umfasst dabei verschiedenste Printprodukte, den Bereich Fort- und Weiterbildung, den Bereich Kongresse und Fachveranstaltungen sowie umfangreiche Online-Services. Die Verlagsprodukte zeichnen sich durch exzellente Vernetzung aus – sowohl zu wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden als auch zu Herausgeber*innen und Fachautoren*innen. Springer Pflege ist ein Bereich des Springer Medizin Verlages und damit Teil von Springer Nature.

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