Rote Gebiete: Ausweisungsverfahren nicht verursachergerecht, Forderung nach einzelbetrieblicher Betrachtung

Am heutigen Tage hat das NRW-Landwirtschaftsministerium eine Übersicht zu den sog. roten Gebieten, d.h. jenen Gebieten, die als nitratbelastet gelten, auf Grundlage eines neuen Ausweisungsverfahrens veröffentlicht. Grund für die neue Methode ist die Kritik der Europäischen Kommission an der bisherigen Gebietsausweisung im laufenden Vertragsverletzungsverfahren.

Die Ergebnisse der aktuellen Erhebung lassen aufhorchen, der Unmut unter Landwirtinnen und Landwirten ist riesig. „Durch das neue Ausweisungsverfahren hat sich der Umfang vermeintlich belasteter Flächen innerhalb eines Jahres von 165.000 Hektar auf über 500.000 Hektar Fläche in NRW mehr als verdreifacht: Für uns ein nicht nachvollziehbarer Vorgang“, macht Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), dem Unmut des Berufsstandes Luft. „Das Verfahren ist nicht verursachergerecht und berücksichtigt in keiner Weise die Bestrebungen vieler Betriebe, die seit Langem schon eine besonders gewässerschonende Wirtschaftsweise sicherstellen. Die Karte der roten Gebiete verfehlt damit ihren eigentlichen Zweck, Verantwortliche für zu hohe Nitratbelastungen im Boden zu benennen“, so Beringmeier weiter.

Die Kritik richtet sich gegen den Fokus auf Messstellen, weil deren Anzahl aus Sicht des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes keine einzelbetriebliche Differenzierung hinsichtlich der Nitratsituation im Grundwasser leisten kann. Das Land NRW hatte vor diesem Hintergrund bereits ein wissenschaftlich fundiertes Modell entwickelt, welches den aktuell erforderlichen Minderungsbedarf an Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft detailliert aufzeigt. Für die Beibehaltung dieses Verfahrens hatte sich die NRW-Landesregierung auch stark eingesetzt. „Die Verantwortlichen in Brüssel fordern von uns Bauernfamilien stets Offenheit gegenüber Innovationen und digitalen Lösungen. Das verlangen wir dann aber auch von der Europäischen Kommission“, sagt Beringmeier.

Etwa 7.000 landwirtschaftliche Betriebe in Westfalen-Lippe sind von den neuen Messergebnissen akut betroffen. Eine zentrale Vorgabe der Düngeverordnung sieht vor, dass in belasteten Gebieten der Düngebedarf um 20 Prozent reduziert werden muss. Dies kann nach Einschätzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes zu erheblichen Ertrags- und Qualitätseinbußen führen. Der Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes fordert die Entscheidungsträger in Brüssel und Berlin auf, umgehend eine einzelbetriebliche Differenzierung in den roten Gebieten vorzunehmen. Nur so böten sich betroffenen Betriebe Perspektiven und Anreize für Verbesserungen.

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