Rente 2023 – Die Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft

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Dienstag, Sep. 16, 2025
Für die erwerbstätigen Senioren gibt es verschiedene Gründe weiterhin im Arbeitsleben aktiv zu sein: einerseits bessern sie ihr Einkommen auf, andererseits sehen sie darin eine Möglichkeit weiter am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch die Arbeitgeber freuen sich über diese tatkräftige Unterstützung, denn sie wirkt dem herrschenden Fachkräftemangel entgegen.
Es lohnt sich daher mal einen genaueren Blick auf die Thematik zu werfen:
STICHWORT „HINZUVERDIENSTGRENZE“
Je nachdem, ob der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat oder eine vorgezogene Altersrente bezieht, sollte die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden.
Diese sogenannte „Hinzuverdienstgrenze“ wurde im Laufe der Jahre deutlich erhöht. Im Jahr 2017 durfte ein Bezieher vorgezogener Altersrente maximal 6.300 Euro dazu verdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rente angerechnet war. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze gravierend angehoben. Im Jahr 2020 galt der Betrag von 44.590 Euro, in den Jahren 2021 und 2022 46.060 Euro. Ab dem Jahr 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten nun komplett aufgehoben.
BESONDERHEITEN BEI DEN LOHNABRECHNUNGEN DER ERWERBSTÄTIGEN SENIOREN
Bei der Lohnabrechnung der Rentner gibt es einige Besonderheiten:
In der Sozialversicherung sind die Arbeitnehmer ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters begünstig und haben mehr Netto vom Brutto. Solche Arbeitnehmer leisten keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, sondern nur noch einen ermäßigten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, da sie kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse erhalten. Bei einer vorgezogenen Altersrente zahlt der Arbeitnehmer nur in die Krankenversicherung einen ermäßigten Beitrag. In den restlichen Versicherungszweigen ist derjenige voll versichert.
Unser Tipp: Informieren Sie sich bei der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Mit dem Flexirentengesetz vom 13. Dezember 2016 können Sie Job und Rente auf mehrere Arten kombinieren.
RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte unter einem Dach.
Ihren Mandanten bietet RTS persönliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, persönlich und greifbar.
RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG gehört mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktführenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.
RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langjähriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT kümmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und fördert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&A-Experten, Finanz- und Fördermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.
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