Neue Rahmenbedingungen für ambulante Versorgung sterbender Menschen

Mit dem neuen Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird endlich klargestellt, wann Träger schwerstkranke und sterbende Menschen versorgen dürfen und dazu einen Anspruch auf einen Versorgungsvertrag haben. Der Vertrag überziehe die bisherige Praxis der ambulanten Versorgung von sterbenden und schwerstkranken Menschen mit enormen zusätzlichen Personalanforderungen, kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Beispielsweise wird die Anstellung von Ärzten verlangt. Das werde zu weniger anstatt mehr Angeboten für die Betroffenen führen, warnt der Verband.

Nachdem sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene nicht auf alle Aspekte eines neuen Rahmenvertrages einigen konnte, wurde in den strittigen Teilen jetzt durch eine Schiedsperson entschieden.

„Der Rahmenvertrag sieht zu strikte Vorgaben bezüglich der Beschäftigungsumfänge und Anstellungsverhältnisse von SAPV-Teammitgliedern vor, die so nicht in jeder Region regelhaft erfüllbar sein werden“, sagt bpa-Geschäftsführer Bernd Tews. „Das gefährdet grundlos den Bestand der vorhandenen SAPV-Teams und verhindert den erforderlichen Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.“ Insbesondere die Vorgaben zur künftigen Anstellungspflicht von Ärzten in den SAPV-Teams würde in Zeiten des akuten Ärztemangels zu extremen Problemen in der Praxis führen. Auch die konkrete Refinanzierung derart fester Personalstrukturen sei unklar.

Neben dem neuen einheitlichen Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d Abs. 1 SGB V zur Versorgung von Erwachsenen wurde ein gesonderter Rahmenvertrag zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen vereinbart. Beide Rahmenverträge treten zum 1. Januar 2023 bundesweit in Kraft. Die bisherigen Versorgungsverträge müssen auf dieser Basis weiterentwickelt und angepasst werden. In drei Jahren soll es eine Revision der SAPV-Verträge geben.

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.

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