FVDZ: Monatliche Pauschale ist keinesfalls kostendeckend

Mit harscher Kritik hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) auf die geplanten Änderungen der Finanzierung von Komponenten und des Betriebs der Telematikinfrastruktur (TI) durch eine monatliche TI-Pauschale reagiert. „Die niedergelassenen Praxen sollen demnach die teuren TI-Komponenten vorfinanzieren, die Kassen stottern dann mit einer monatlichen Pauschale über sechs Jahre die Kosten ab, die heute festgelegt werden“, sagte FVDZ-Digitalvorstand Dr. Kai-Peter Zimmermann. „Künftige Kostensteigerungen oder neue Komponenten werden nicht eingepreist, sodass die Pauschale am Ende keinesfalls kostendeckend sein wird.“

Der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader kritisierte die aus einem Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervorgehende TI-Pauschale zudem als wenig transparent. Außerdem sei das Vorgehen der Regierungsfraktionen zu hinterfragen: Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sei ein Gesetz, das sich auf Krankenhäuser und das Pflegepersonal beziehe. Die Einführung der TI-Pauschale betreffe aber vorrangig die Niedergelassenen. Warum dieses Ad-hoc-Verfahren und die TI-Pauschale im sogenannten Omnibus-Verfahren jetzt sein müsse, statt ein vernünftiges, durchdachtes Gesetz aufzulegen, erschließe sich nicht. „Wir begrüßen es ja grundsätzlich, wenn mehr Wettbewerb herrscht und es eine freie Wahl für oder gegen einen Anbieter gibt, aber diese Pauschale soll schnell durchgewunken werden und ist am Ende Augenwischerei. Mindestens auf einem Teil der Kosten bleiben die Zahnärztinnen und Zahnärzte sitzen.“

Aus der Sicht des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte müssen die politisch gewollten und verpflichtend eingeführten Komponenten der TI sowie die Betriebskosten vollumfänglich erstattet werden. Die Kosten der TI dürfen in den Praxen nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Der FVDZ fordert deshalb für den Fall einer Einführung der Pauschale: eine transparente Berechnung, den Ausschluss umfangreicher Vorleistungen durch die Praxen sowie eine regelmäßige Überprüfung mit garantierten Anpassungen an die tatsächliche Kostenentwicklung.

 

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