Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Die Tage werden kälter und die meisten schalten jetzt ihre Heizungen ein – normalerweise. Um aufgrund der hohen Energiepreise Geld zu sparen, planen viele dieses Jahr, erst später im Herbst zu heizen oder einzelne Räume gar nicht. Das kann allerdings zu Frostschäden oder Schimmelbildung führen. Und die Beseitigung solcher Schäden ist teuer. Welche Mindesttemperatur Heizungen haben sollten und worauf Mieter beim Heizen diesen Winter noch achten sollten, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Schäden am Haus durch zu niedrige Temperaturen

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm kommen Frost und Kälte. Damit steigt auch die alljährliche Gefahr für Frostschäden am Gebäude: Gefriert durch die kalten Temperaturen das Wasser in den Leitungsrohren, vergrößert sich sein Volumen um circa zehn Prozent. Der so entstehende Druck bringt das Rohr zum Platzen. Taut das Wasser wieder auf, dringt es in Mauerwerk, Fußböden und Dämmschichten ein und kann dort erhebliche Schäden verursachen.

Effektivster Schutz: Heizen

Um solche Frostschäden zu vermeiden, ist konstantes Heizen im Winter der wirksamste Schutz. „Eine verpflichtende Heizperiode gibt es in Deutschland aber nicht“, erläutert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Ein guter Kompromiss zwischen Energiesparen und Gebäudeschutz kann der sogenannte „Frostschutzmodus“ der Heizung sein, erkennbar am Schneeflockensymbol. Er sollte auch bei Abwesenheit eingestellt sein. Achtung: Die Einstellung schützt keine außenliegenden oder nicht mit dem Heizungssystem verbundenen Leitungen. Auch bei starkem Frost ist sie nicht ausreichend. „Bei sehr niedrigen Temperaturen oder längerer Abwesenheit daher besser Stufe eins oder zwei einstellen“, rät die ERGO Expertin. Empfehlungen, welche Raumtemperatur mindestens herrschen sollte, um Frostschäden sicher zu vermeiden, variieren zwischen 14 Grad und 17 Grad. „Wer zum Beispiel bei ausgeschalteter oder fast kalter Heizung im Winter in den Urlaub fährt, riskiert nicht nur Schäden an der Heizungsanlage, auch der Versicherungsschutz ist dann nicht immer gewährleistet“, so Rassat. Sicher ausgeschaltet bleiben kann die Heizung im Winter nur, wenn alle Rohre und Leitungen entleert sind. Übrigens: Wer das Gebäude nicht beheizen kann, weil Strom oder Gas nicht verfügbar sind, verletzt seine Sicherheitsvorschriften nicht und ein daraus resultierender Frostschaden wäre zum Beispiel bei ERGO versichert.

Mietwohnung: Regelungen durch Vermieter?

Auch Mieter haben die Möglichkeit, weniger zu heizen. „Laut den neuen Vorschriften zum Energiesparen, die am 1. September in Kraft getreten sind, sind sie diesen Winter nicht dazu verpflichtet, sich an Klauseln in ihrem Mietvertrag zu halten, wenn diese eine Mindesttemperatur für Räume festlegen“, erläutert die Rechtsexpertin. Die Regelung gilt für sechs Monate bis zum 28. Februar 2023. Wichtig dabei zu beachten: „Sie haben dennoch eine sogenannte Obhutspflicht für die gemietete Wohnung und müssen durch ausreichendes Heizen und Lüften eine Schädigung verhindern“, so die ERGO Juristin.

Schimmelbildung vermeiden

Wer die Heizung dauerhaft im Sparmodus laufen lässt, riskiert nicht nur Frostschäden, auch Schimmel und Stockflecken entstehen schneller. Das schadet nicht nur dem Gebäude, sondern gleichzeitig der Gesundheit und kann zu Allergien und Atemwegserkrankungen führen. Ab welcher Temperatur sich Schimmel bildet, hängt vom jeweiligen Haus ab – hier spielen Wärmedämmung und das Alter der Gebäude eine große Rolle. Um Schimmel vorzubeugen, sollte die Wohnung nicht kälter als 16 Grad sein – auch nachts nicht. Als optimale Raumtemperaturen gelten nach der sogenannten Behaglichkeitsnorm ISO 7730: Wohnzimmer 20 bis 22 Grad, Schlafzimmer 16 bis 18 Grad, Küche 18 bis 20 Grad und Badezimmer sogar 24 bis 26 Grad. Außerdem wichtig: Ausreichend und regelmäßig lüften. Um Energie zu sparen, ist mehrmals am Tag ein paar Minuten stoßlüften am besten geeignet.

Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in rund 26 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. Über 37.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2021 nahm ERGO über 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
Telefon: +49 (800) 6669000
Telefax: +49 (211) 477-1500
http://www.ergo.de

Ansprechpartner:
Dr. Claudia Wagner
ERGO Versicherungsgruppe AG
Telefon: +49 (211) 477-2980
Fax: +49 (211) 477-1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel